Mit Einrad im Straßenverkehr

Ich glaube eher, das hat eine Seriennummer bekommen und ist der Fahrraddatenbank der Polizei registriert worden. Soll im Fall von Diebstahl angeblich helfen, das Fahrrad leichter wiederzufinden und dem Besitzer zuordnen zu können und obendrein soll es Diebe abschrecken.

So richtig glaub ich auch nicht dran, zumal ich mir das garnicht erst klauen lasse.
Hätte auch nicht gedacht daß die den Spaß mitmachen.
@ Cyc: es ist mein 36", nicht das Muni

schönen Tag wünscht Jockel

Eventuell, aber dann darf es nur so gefahren werden :smiley:

Das blöde ist nur, je mehr Einradfahrer unterwegs sind informieren sich die Polizisten besser und irgendwann gibt es keine Ausreden mehr, sondern Strafen für Einradfahrer.

Der Versicherungsaspekt kommt da noch zusätzlich hinzu

Dann sollten wir das RTB wohl besser absagen :astonished: :roll_eyes: :stuck_out_tongue:

Geh wo denn.
Wir fahren ja eh meistens im Gelände. Und es wird schon nicht so schlimm werden.
Man wird uns schon nicht verhaften oder auf uns schießen
Andererseits… die Jäger … grübel!?
Egal, wir sind stärker

Und wer sich immer an die Regeln hält, kann sich ja gleich in die Grube legen :slight_smile:

Oder im Gräbele übernachten.

ich mach das ja auch nicht gern, und wenn, dann fahr ich jenseits von der fahrbahnbegrenzung. außerdem ist die gemeinte straße auch keine ausgebaute, sondern noch eine kleine uraltstraße, die nur “bundesstraße” heißt, weil sie zwischen zwei größeren orten liegt.

es war auch vor allem nicht freiwillig, ich hab bloß keinen anderen weg gefunden und war nur für eine spazierfahrt gerüsstet und nicht für Muni.

Ich wurde heute von einem Polizisten mit dem Vorwurf des Freihändigfahrens konfrontiert obwohl ich beide Hände am Lenker hatte. Er war aber diskussionsbereit und hörte aufmerksam zu als ich ihm erklärte, daß man auf einem Einrad gar nicht freihändig fahren kann, weil wegen des einen Rades aus phyiskalischen Gründen ein zweiter Stützpunkt durch die Hände am Lenker zwingend erforderlich ist. Ich demonstrierte es ihm dann auch wie ich mit beiden Händen am Lenker sicher fahren kann. Wenn ich eine Hand wegnehme wirds schon wacklig. Und als ich beide Hände vom Lenker genommen habe, bin ich umgehend abgestiegen. Er hat behauptet, es verstanden zu haben. :astonished: :smiley:
Dann meinte er noch, daß seine Tochter auch ein Einrad hat, aber noch nicht fahren kann. Ich gab ihm den Tip, daß sie doch mal beide Hände an den Sattel nehmen soll - siehe oben.

und

Also wenn das nicht in den Fred “Witziges rund um 's Einrad” gehört. :smiley: :smiley: :smiley: :smiley: :smiley:

Wie gemein - jetzt muss es das Töchterlein büßen. :astonished: :astonished: :astonished:

Gruß Peter

Ich finde es bedauerlich, dass die Polizei heutzutage nicht mehr so rege Gebrauch von der Ausnüchterungszelle macht!

Jetzt tust du dem armen Mann Unrecht. Der Polizist wirkte in keiner Weise angetrunken.

Hoffentlich sind nicht alle Polizisten mit solch kognitiven Fähigkeiten gesegnet… :astonished:

Und die Tochter wird´s jetzt nie lernen…in der Tat sehr gemein von Dir…

Vergangenen Freitag (5.7.2013) hat der Bundesrat mal was Sinnvolles beschlossen. Nämlich, daß auch mit Batterien oder Akkus betriebene Fahrradbeleuchtung zulässig ist. Die Dynamopflicht ist damit gekippt. Das düfte auch für uns Einradfahrer eine klarere Rechtslage schaffen.
Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft, sondern muß erst noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt werden. Allerdings hat die neue Regelung ein paar Schwächen und handwerkliche Fehler. Aber das gehört wohl irgendwie dazu.

Hier gibts nähere Infos und Details:
Link
Link

Allerdings m.W. nur StvZO-konforme KBA-bauartgeprüfte Lampen, die bisher schon als Zusatzbeleuchtung legal waren. Also mit dem Wellenliniensiegel.
Heißt nicht dass jetzt beliebige Blendgranaten und Blinkfunzeln legal wären.
Für Einradfahrer die sich als Fahrzeugführer gemäß bayrischem Verkehrsministerium fühlen wäre dann z.B. der Ixon IQ Speed eine mögliche Wahl, weil helmmontierbar und mit Wellenlinie.

Eine helmmontierte Lampe steht aber im Widerspruch zur Interpretation, daß die Leuchten am Fahrrad montiert sein müssen. Ich glaube nicht, daß eine Stirn-/Helmlampe als zulässige Beleuchtung im Sinne dieser Vorschrift gesehen wird.

Ja, so weit wie die Schweizer, die ganz idiotensicher nach vorne ein weisses und nach hinten ein rotes Licht am Einrad oder am Fahrer fordern wenn’s dunkel ist, sind wir noch nicht. Das wird noch mindestens drei Generationen dauern.

Wie ist das eigentlich - gibt es irgendwo eine offizielle Bestätigung, dass der Schrieb des Bayrischen Ministeriums des Inneren bundesweit gilt? Ist der ausserdem irgendwo anders öffentlich publiziert und abrufbar (ausser beim BND)?

Das ging an mich (den Originalwisch habe ich sorgsam im Ordner archiviert), an sämtliche bayerischen Polizeidienststellen und müßte eigentlich auch in den einschlägigen Archiven/Verzeichnissen von Verwaltungsvorschriften (die ich aber nicht kenne) zu finden sein.
Und Verkehrsrecht ist Bundesrecht. Bundeslandspezifische Verkehrsvorschriften gibt es in Deutschland nicht.

Sind ja freudige Nachrichten! Endlich tut sich was!

Dennoch sollten alle Einradfahrer sich bewusst sein, dass ihre Beleuchtung zwar weitgehend den neuen Vorgaben gerecht sein wird, aber eben doch nicht ganz. Es wird weiterhin immer noch ein pfannengroßer Rückreflektor verlangt und die zulässige Höhe des Rückstrahlers ist tiefer als jede Sattelstütze eines Torureneinrads.

Ich habe schon viele Diskussionen mit Polizisten zum Thema Einrad und Straßenverkehr geführt. Ein zu hoch montierter Reflektor war noch nie Gegenstand einer solchen Diskussion.

Mein Sohn brachte aus der Schule eine vom Innenministerium herausgegebene Broschüre zum Thema sicheres Radfahren mit. Nach der Lektüre wundert es mich nicht mehr, warum Fahrer nichtmotorisierter Fahrzeuge als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse betrachtet werden. Das Heft besteht aus Anweisungen zu maximal defensivem Verhalten und einer Aneinanderreihung von Pflichten, Verboten und Beschränkungen. Teils fragwürdig, teils inhaltlich falsch. Daß Radfahrer auch Rechte haben wird nicht erwähnt.

Hier ein paar Auszüge:

Für diese Aussage würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. Es gibt keine Helmpflicht für Radfahrer. Ich kann mir auch einen Kochtopf auf den Kopf setzen ohne gegen irgendwas zu verstoßen.
Insgesamt wird in der Broschüre eine Helmpflicht suggeriert, indem das Tragen eines Helms gemeinsam mit vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen wie Licht, Bremse, Reflektoren genannt wird.
Außerdem würde mich interessieren, wieviel U**x sich diese Schleichwerbung hat kosten lassen. Auf anderen Bildern ist das Logo noch besser zu erkennen.

“Wenn kein Fahrzeug kommt, gibst du ein Handzeichen.” Wem denn?

Hauptsache, die Autofahrer werden nicht in ihrem Vorwärtsdrang gestört. Vielleicht hätten sie noch empfehlen sollen, das Fahrrad zu tragen.

Ist das jetzt eine Rechtfertigung? Man hätte ruhig erwähnen können, daß das ein grobes Fehlverhalten darstellt und im klaren Widerspruch zur Straßenverkehrsordnung steht.

Interessant. Die Gefährlichkeit von Radwegen wurde also erkannt. Trotzdem wird auf der Radwegbenutzungspflicht beharrt, in dem Wissen damit die Radfahrer unnötigen Gefahren auszusetzen.
Und das mit der Orthographie bekommen die bestimmt auch noch auf die Reihe.