Ja. Sport- und Spielgeräte im Sinne des §24 StVO dürfen das aber nicht. Die dürfen lediglich einen vorhandenen Fußweg benutzen, sind aber rechtlich nicht den Fußgängern gleichgestellt. Sonst dürfte man ja auch mit Inlinern auf der Landstraße rumfahren. Tatsächlich dürfen Inlineskater nicht mal eine Straße überqueren ohne ihre Inliner auszuziehen.
das mit den inlinern scheint zumindest hier toleriert zu werden, an wenig befahrenen deichstrecken sind zeitweise deutlich mehr inliner als autos unterwegs…
Darum gehts nicht, sondern um Schuld (-Prozente) wenn was passiert ist.
Die Polizei toleriert vieles.
naja… dann werd ich wohl auch weiterhin gegen die verkehrsregeln verstoßen.
-denn ich werde nicht absteigen, um die straße zu überqueren
-ich werde nicht absteigen, wenn der gehweg aufhört
-und ich werde weiterhin meine touren (mir fällt jetzt einfach keine verkleinerung ein…) fahren und nicht an gehwegen ausrichten! und wenn ich dabei über bundesstraßen fahre!!
Mein Selbsterhaltungstrieb führt dazu, dass ich alle Straßen meide, auf denen schnell gefahren wird. Bundesstraßen sind da in der Regel - außer in geschlossenen Ortschaften - ein “no go”, wenn kein Rad-/Fußweg vorhanden ist.
Hmm, in den letzten Wochen sind mehrmals Polizisten an mir vorbei gefahren. Manchmal sogar mitten in der Nacht und alles was ich habe ist ein Taschenlampe mit der ich anderen Verkehrsteilnehmern meine existenz kundtue (meistens halte ich die nach hinten).
In diesem Berufsstand gibts sehr unterschiedlich tolerante Leute. Viele ignorieren dich, manche sprechen dich freundlich an, und einige wenige markieren den dicken Maxe. Die meisten davon haben aber wenig bis keine Ahnung von der tatsächlichen Rechtslage (diese ist weiter oben in diesem Thread dargestellt), wissen insbesondere nicht, daß man mit dem Einrad sehr wohl auf die Straße darf, wenn es entsprechend ausgestattet ist.
Aber wie Ewok schon sagte, viel interessanter als die Frage, welcher Polizist sich dir gegenüber wie verhält, ist was passiert, wenn was passiert. Falls du z.B. eine Mitschuld an einem Unfall bekommst, nur weil du mit dem Einrad unterwegs warst. Oder falls sich eine Versicherung weigert zu zahlen, weil sie dein Einrad nicht als Fahrzeug anerkennen. Dazu gibt es meines Wissens aber praktisch noch keine Präzedenzfälle.
Ich hatte in der Woche vor dem Marathon ein ähnliches Erlebnis:
In Salzburg gab es einen kleinen Radmarathon mit 3 Strecken
A:) 100 Km 1600HM
B:) 45 Km ca 700 HM
C:) 35 Km 350 HM war als Familientour zum Schnuppern ausgeschrieben.
Ich bin da mitgefahren, weil ich dachte, das ist ein gutes Training für den Marathon.
Die Strecke war nicht fabgesperrt und führte durch ein bei Motoradfahren bekanntes Tal mit engen Kurven ohne Radwag.
Ich quälte mich die Serpentinen hinauf während die Motorräder mit gefühlten 150 Sachen vorbeidonnerten.
Im Ziel Sprach mich dann der Kommandant der Polizei an:
“Sie wissen eh, dass sie da gar nicht mitfahren durften, weil Einräder auf der Strasse verboten sind” belehrte er mich.
“Ich habe den Kollegen über Funk bescheid gesagt, dass sie wegschauen sollen, wenn der Einradfahrer vorbei kommt.”
Tja, es wird langsam eng für uns
In Österreich sieht die Rechtslage nochmal anders aus als in Deutschland. Bei euch ist das wohl deutlich restriktiver.
Ehrlich gesagt finde ich dieses Verhalten von den Polizisten, der dich angesprochen hat, voll in Ordnung! Er hat Toleranz und Initiative gezeigt, und ist trotzdem letztendlich seiner Pflicht nachgekommen.
genau! so haben es mein opa und mein onkel auch immer gesehen
der eine bei der gestapo der andere bei der stasi. und selbst mein bruder bei der CIA handelt in guantanamo nach diesem prinzip - neulich hat er sogar einen spezialauftrag vom präsidenten erhalten, der fällt jetzt die todesurteile selbst weil die doch so knapp bei kasse sind - das spart gerichtskosten;)
wo würden wir denn enden wenn nicht jeder seine pflicht tun würde -
in chaos und anarchie:D
(eieiei kann ich schon wieder meine klappe nicht halten - und dann auch noch lügen:o, sorry markus aber ich konnte nicht wiederstehen;) )
wäre das in österreich ein “fahrrad - zweirad”
@jogi - kein Problem :D. Wie war das noch? Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich? :p:D
Der Punkt ist nur, dass die Rechtslage in Österreich halt so ist. Ob mir das gefällt, ist nebensächlich. Und unter den gegebenen Bedingungen (Polizist, der einen Verstoß gesehen hat und eigentlich aktiv werden müsste) war das Verhalten eben OK. Klar, ist nur meine Meinung.
@Jockel: oh, Scheibe, ist dein Muni beschlagnahmt worden?
Jogi, du neigst zu drastischen Vergleichen. In dem von Charly geschilderten Fall hat der Polizist sogar seine Kollegen dazu angehalten, nicht einzugreifen. Um in deinem Vergleich zu bleiben war das also ein Widerständler, der zum zivilen Ungehorsam aufgerufen hat.
Ich glaube eher, das hat eine Seriennummer bekommen und ist der Fahrraddatenbank der Polizei registriert worden. Soll im Fall von Diebstahl angeblich helfen, das Fahrrad leichter wiederzufinden und dem Besitzer zuordnen zu können und obendrein soll es Diebe abschrecken.
So richtig glaub ich auch nicht dran, zumal ich mir das garnicht erst klauen lasse.
Hätte auch nicht gedacht daß die den Spaß mitmachen.
@ Cyc: es ist mein 36", nicht das Muni
schönen Tag wünscht Jockel
Eventuell, aber dann darf es nur so gefahren werden
Das blöde ist nur, je mehr Einradfahrer unterwegs sind informieren sich die Polizisten besser und irgendwann gibt es keine Ausreden mehr, sondern Strafen für Einradfahrer.
Der Versicherungsaspekt kommt da noch zusätzlich hinzu
Dann sollten wir das RTB wohl besser absagen