Mit Einrad im Straßenverkehr

Ich wurde heute von einem Polizisten mit dem Vorwurf des Freihändigfahrens konfrontiert obwohl ich beide Hände am Lenker hatte. Er war aber diskussionsbereit und hörte aufmerksam zu als ich ihm erklärte, daß man auf einem Einrad gar nicht freihändig fahren kann, weil wegen des einen Rades aus phyiskalischen Gründen ein zweiter Stützpunkt durch die Hände am Lenker zwingend erforderlich ist. Ich demonstrierte es ihm dann auch wie ich mit beiden Händen am Lenker sicher fahren kann. Wenn ich eine Hand wegnehme wirds schon wacklig. Und als ich beide Hände vom Lenker genommen habe, bin ich umgehend abgestiegen. Er hat behauptet, es verstanden zu haben. :astonished: :smiley:
Dann meinte er noch, daß seine Tochter auch ein Einrad hat, aber noch nicht fahren kann. Ich gab ihm den Tip, daß sie doch mal beide Hände an den Sattel nehmen soll - siehe oben.

und

Also wenn das nicht in den Fred “Witziges rund um 's Einrad” gehört. :smiley: :smiley: :smiley: :smiley: :smiley:

Wie gemein - jetzt muss es das Töchterlein büßen. :astonished: :astonished: :astonished:

Gruß Peter

Ich finde es bedauerlich, dass die Polizei heutzutage nicht mehr so rege Gebrauch von der Ausnüchterungszelle macht!

Jetzt tust du dem armen Mann Unrecht. Der Polizist wirkte in keiner Weise angetrunken.

Hoffentlich sind nicht alle Polizisten mit solch kognitiven Fähigkeiten gesegnet… :astonished:

Und die Tochter wird´s jetzt nie lernen…in der Tat sehr gemein von Dir…

Vergangenen Freitag (5.7.2013) hat der Bundesrat mal was Sinnvolles beschlossen. Nämlich, daß auch mit Batterien oder Akkus betriebene Fahrradbeleuchtung zulässig ist. Die Dynamopflicht ist damit gekippt. Das düfte auch für uns Einradfahrer eine klarere Rechtslage schaffen.
Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft, sondern muß erst noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt werden. Allerdings hat die neue Regelung ein paar Schwächen und handwerkliche Fehler. Aber das gehört wohl irgendwie dazu.

Hier gibts nähere Infos und Details:
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Allerdings m.W. nur StvZO-konforme KBA-bauartgeprüfte Lampen, die bisher schon als Zusatzbeleuchtung legal waren. Also mit dem Wellenliniensiegel.
Heißt nicht dass jetzt beliebige Blendgranaten und Blinkfunzeln legal wären.
Für Einradfahrer die sich als Fahrzeugführer gemäß bayrischem Verkehrsministerium fühlen wäre dann z.B. der Ixon IQ Speed eine mögliche Wahl, weil helmmontierbar und mit Wellenlinie.

Eine helmmontierte Lampe steht aber im Widerspruch zur Interpretation, daß die Leuchten am Fahrrad montiert sein müssen. Ich glaube nicht, daß eine Stirn-/Helmlampe als zulässige Beleuchtung im Sinne dieser Vorschrift gesehen wird.

Ja, so weit wie die Schweizer, die ganz idiotensicher nach vorne ein weisses und nach hinten ein rotes Licht am Einrad oder am Fahrer fordern wenn’s dunkel ist, sind wir noch nicht. Das wird noch mindestens drei Generationen dauern.

Wie ist das eigentlich - gibt es irgendwo eine offizielle Bestätigung, dass der Schrieb des Bayrischen Ministeriums des Inneren bundesweit gilt? Ist der ausserdem irgendwo anders öffentlich publiziert und abrufbar (ausser beim BND)?

Das ging an mich (den Originalwisch habe ich sorgsam im Ordner archiviert), an sämtliche bayerischen Polizeidienststellen und müßte eigentlich auch in den einschlägigen Archiven/Verzeichnissen von Verwaltungsvorschriften (die ich aber nicht kenne) zu finden sein.
Und Verkehrsrecht ist Bundesrecht. Bundeslandspezifische Verkehrsvorschriften gibt es in Deutschland nicht.

Sind ja freudige Nachrichten! Endlich tut sich was!

Dennoch sollten alle Einradfahrer sich bewusst sein, dass ihre Beleuchtung zwar weitgehend den neuen Vorgaben gerecht sein wird, aber eben doch nicht ganz. Es wird weiterhin immer noch ein pfannengroßer Rückreflektor verlangt und die zulässige Höhe des Rückstrahlers ist tiefer als jede Sattelstütze eines Torureneinrads.

Ich habe schon viele Diskussionen mit Polizisten zum Thema Einrad und Straßenverkehr geführt. Ein zu hoch montierter Reflektor war noch nie Gegenstand einer solchen Diskussion.

Mein Sohn brachte aus der Schule eine vom Innenministerium herausgegebene Broschüre zum Thema sicheres Radfahren mit. Nach der Lektüre wundert es mich nicht mehr, warum Fahrer nichtmotorisierter Fahrzeuge als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse betrachtet werden. Das Heft besteht aus Anweisungen zu maximal defensivem Verhalten und einer Aneinanderreihung von Pflichten, Verboten und Beschränkungen. Teils fragwürdig, teils inhaltlich falsch. Daß Radfahrer auch Rechte haben wird nicht erwähnt.

Hier ein paar Auszüge:

Für diese Aussage würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. Es gibt keine Helmpflicht für Radfahrer. Ich kann mir auch einen Kochtopf auf den Kopf setzen ohne gegen irgendwas zu verstoßen.
Insgesamt wird in der Broschüre eine Helmpflicht suggeriert, indem das Tragen eines Helms gemeinsam mit vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen wie Licht, Bremse, Reflektoren genannt wird.
Außerdem würde mich interessieren, wieviel U**x sich diese Schleichwerbung hat kosten lassen. Auf anderen Bildern ist das Logo noch besser zu erkennen.

“Wenn kein Fahrzeug kommt, gibst du ein Handzeichen.” Wem denn?

Hauptsache, die Autofahrer werden nicht in ihrem Vorwärtsdrang gestört. Vielleicht hätten sie noch empfehlen sollen, das Fahrrad zu tragen.

Ist das jetzt eine Rechtfertigung? Man hätte ruhig erwähnen können, daß das ein grobes Fehlverhalten darstellt und im klaren Widerspruch zur Straßenverkehrsordnung steht.

Interessant. Die Gefährlichkeit von Radwegen wurde also erkannt. Trotzdem wird auf der Radwegbenutzungspflicht beharrt, in dem Wissen damit die Radfahrer unnötigen Gefahren auszusetzen.
Und das mit der Orthographie bekommen die bestimmt auch noch auf die Reihe.

tja da hat die fahrradlobby in berlin und brüssel geschlafen…

oder ihre argumente waren finanziell nicht so gut ausgestattet wie die der Automobil und ölindustrie:(

Ich hab das Heft in einer älteren Ausgabe hier gefunden: http://www.boa-bw.de/jspview/downloads/frei/bsz34307933x/0/radfahrausbildung-begleitheft_web.html
Wer möchte, kann es sich gerne in seiner ganzen Pracht anschauen.

Tja, der Radfahrer ist im Straßenverkehr eben der letzte Ar***. Schön, dass sie das den Kindern gleich rechtzeitig beibringen. Nicht dass die noch auf die Idee kommen irgendwelche Rechte einzufordern.

Sicher sollte man immer darauf vorbereitet sein, dass andere Verkehrsteilnehmer einen missachten, aber man sollte nicht noch suggerieren, dass das so sein muss.

Ich möchte da widersprechen. Kinder können die Verkehrssituation nicht in dem Maße erfassen, wie Erwachsene. Daher halte ich es für richtig, dass sie sich zunächst komplett defensiv, auch unter Aufgabe ihrer Rechte im Straßenverkehr, verhalten. Ihre Rechte einzufordern lernen sie mit der Zeit. Je souveräner sie die Verkehrssituation erfassen können, desto mehr werden sie - hoffentlich immer mit einer Sicherheitsreserve - ihre Rechte einfordern. Bei manchen geht es dann so weit, dass sie rücksichtslos werden.

Gibt es hier im Forum einen guten Pädagogen? Vielleicht kann der sich mal dazu äußern?

Ich möchte da widersprechen. Kinder können die Verkehrssituation nicht in dem Maße erfassen, wie Erwachsene. Daher halte ich es für richtig, dass [SIZE=“3”]sich alle anderen Verkehrsteilnehmer[/SIZE] zunächst komplett defensiv, auch unter Aufgabe ihrer Rechte im Straßenverkehr, verhalten. Wer im Strassenverkehr seine Rechte einfordert sollte davon ausgeschlossen werden

ja, schon erledigt:D:D:D

Wenn das alle so machen, kommt der Verkehr zum erliegen. Dann warten nämlich alle darauf, dass der andere zuerst fährt/geht, selbst dann, wenn sie Vorfahrt haben.

Wenn ich als Fußgänger einen Zebrastreifen überqueren will, und sehe, dass da ein Auto kommt, dessen Fahrer nicht zu erkennen gibt, dass er anhalten wird, setze ich auch schon mal forsch und deutlich den Fuß auf die Straße. Natürlich so, dass ich ohne Gefahr wieder zurück kann, falls er auch dann noch nicht anhält.

Ich halte es für durchaus legitim, im Verkehr seine Rechte einzufordern, solange man sich und andere nicht in Gefahr bringt. Immer durchsetzbar ist das gewiss nicht.

Das eine ist wohl, dass man seine Rechte einfordert.
Das andere ist aber, dass diese Rechte von anderen Stärkeren auch respektiert werden. Das ist leider im Falle der Autofahrer nicht immer zu erwarten.

In Österreich muss man als Autofahrer Kindern (die vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind) überall das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Ich sage meinen Kindern sicher nicht, geht nur wann und wo ihr wollt, die Autos bleiebn schon stehen. Wenn sich ein Autofahrer mal nicht an die Regeln hält, habe ich im Nahchinein nichts davon, wenn es für den Autofahrer Sanktionen gibt.

Ab einem gewissen Alter kann man die Diskrepanz Kindern sicher begreiflich machen.