Licht fürs Einrad im Winter, Sammelbestellung

Petzl Stirnlampen

Ich schwör auf Petzl Stirnlampen. Die überholen die Billig- Stirnlampen aus Supermarkt qualitativ meilen weit. Sind klein , handlich und leuchten 35m weit.
( mein Modell ).

Wenn es leicht nebelig wird, dann leuchtet (bei Stirnlampen) der Nebel direkt vor den Augen - das finde ich furchtbar störend. Ich hab ne Tikka Plus - und bin mit der sehr zufrieden. Aber zum Einradfahren nehme ich die so gut wie nie. Ok - zum nächtlichen MUnizieren im Schnee hab ich sie genommen :D, aber da wars durch den Schnee auch ohne Stirnlampe fast hell genug.

Meine Dynamobetriebene Vorderlampe habe ich am T-Bar befestigt - und mit Hörnchen so gut wie möglich vor Beschädigungen bei Stürzen geschützt…

Es wird mal wieder dunkel und ich suche eine Empfehlung für eine Beleuchtung mit folgenden Features:

  • Stirnlampe
  • hinten zusätzliches rotes Rücklicht
  • Standardbatterien (kein fest eingebauter proprietärer Akku)
  • ist hell und taugt was
  • Preis <=100 Euro
    Hat jemand einen heißen Tip?

Bin ich wie Yeti genauso dran interessiert!
Bloß mir wäre es noch lieber, wenn der Preis < 50 € betragen würde. :wink:

Da war ja allein schon meine Vorderlampe teurer… :astonished:
Aber bereut hab ichs keine Sekunde. Leuchtet schön hell den Weg aus - auch noch für Schlaglochpisten gut geeignet… :wink:

Ich hab mal dieselbe Frage hier in der firmeninternen Newsgroup gestellt (wir haben hier relativ viele Fahrradfahrer, Outdoorsportler, …, so daß es da durchaus Leute gibt, von denen man eine kompetente Antwort bekommen kann) und habe die


empfohlen bekommen. Die hört sich von der Beschreibung gut an, erfüllt diese angeblich (laut Aussage von mehreren Leuten) auch in der Praxis und ist vom Preis her ziemlich gut dabei.

Die ist von der Helligkeit natürlich nicht mit einer Lupine vergleichbar. Aber vom Gewicht und vom Preis halt auch nicht.

Was meint ihr?

Kommando zurück. Die Lampe hat ein Problem:

Nachzulesen hier.

Hier nochmal die Aussagen von zwei Arbeitskollegen zu dieser Lampe mit Akkubetrieb:

Das hört sich ja dann doch hoffnungsvoll an.

Nach weiteren Empfehlungen und dem Lesen von ein paar Reviews habe ich jetzt die Fenix HP10 bestellt. Da fehlt zwar das rote Rücklicht, aber Free Shipping Worldwide und der niedrige Dollarkurs haben überzeugt (dieselbe Lampe gibts aber auch bei Amazon.de für ein paar Euro mehr).
Bis die da ist, fahre ich dann mal weiterhin mit meiner Aldi-Funzel rum.

Als Rücklicht würde ich definitiv das SMART Superflash Rücklicht RL-318R-01 empfehlen. Kostet <10 Euro und macht Licht zum Abwinken. Mit 2 Stück AAA Batterien hält es bei mir eine Saison lang. Blink- oder Dauerlichtmodus. Ich habe eines am Helm fix montiert, andere sitzen am Rad. Kommt mit Clip- und Sattelstützenklemme.

http://www.bike-discount.de/shop/k998/a11476/superflash-ruecklicht-rl-318r-01.html?mfid=436

Ein wenig zum Thema Rücklicht nachlesen findet sich hier:

http://fotos.mtb-news.de/tags/view/318/u:87421

nur mal so als ergänzung:
ich habe weis / rot beleuchtung an der sattelstange von frog weil die dank gummipackung fastr unkaputtbar sind. die taugen zwar nicht zum straße ausleuchten dienen aber zum gesehen werden - denn nur mit stirnlampe nieten mich sowohl autos als auch radfahrer gnadenlos um - das licht ist einfach so hoch das dort keiner hinschaut.

zum selber sehen benütze ich dann eine leistungsstarke stirnlampe.

Welche hast du?
http://www.amazon.de/Knog-Beleuchtung-Frog-Twinpack-schwarz/dp/B00296UYWM/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=sports&qid=1289312886&sr=8-2
,
http://www.amazon.de/Knog-Beleuchtung-Frog-Strobe-Twinpack/dp/B002VJJLVW/ref=sr_1_5?ie=UTF8&s=sports&qid=1289312886&sr=8-5
,
http://www.amazon.de/Knog-LED-Beleuchtung-Beetle-Twinpack/dp/B002VPDFAY/ref=cm_cr_pr_sims_t
, oder noch andere? Lassen die sich sinnvoll an der vertikalen Sattelstütze befestigen? Ausgelegt sind sie ja wohl eher für einen horizontalen Lenker.
Dann ist mir aufgefallen, daß die alle mit Knopfzellen arbeiten. Also nix Akkus, sondern Wegwerfbatterien -> unschön.

die
am 36" - da passen - ich glaube die heissen AAA also jedenfalls normale batterien.
und
http://www.amazon.de/Knog-Beleuchtung-Frog-Twinpack-schwarz/dp/B00296UYWM/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=sports&qid=1289312886&sr=8-2?tag=citofgamonlco-20

am muni - welches ich nicht planmäßig auf der straße fahre…

es gibt auch plagiate die bestimmt nicht schlechter sind.

vertikal passt prima, sie machen einen lausigen lichtkegel sind aber aufgrund der helligkeit der lichtquelle excellent zu sehen.

Als tiefes Positionslicht kommt auch Reelight in Frage - ohne nervige Galvanitäten.

Nabendynamo zum in die Speichen einklipsen, quasi. Weiß aber nicht obs nicht fummelig wird mit dem Abnehmer.

Die machen einen guten Eindruck. Das Vorderlicht kann man ja auch an den Lenker klemmen, dann ist es sogar ganz vorne. Und das Rücklicht muß sowieso nicht besonders präzise ausgerichtet sein.

1400 lumen

Es ist fast ein Jahr her das Ich mir folgendes zugelegt habe:

http://cgi.ebay.com/MagicShine-MJ-816-1400-Lumen-LED-Bike-Light-P7-Li-ion-/270660857700?pt=LH_DefaultDomain_0&hash=item3f04a4ef64

Nur Lob: Qualität , Verarbeitung, Einsatzbereich (Lichtbündel:breit und schmal/ punkt), Stufenlose Helligkeit!, Acculeistung etc.

Kann es Jedem empfehlen der es liebt in tiefster Finsterniss über Singletracks zu cruisen. (oder die das mal versuchen möchten):smiley:

Gestern hatte ich eine weniger erfreuliche Diskussion mit einem Freund-und-Helfer bezüglich meiner Stirnlampe. Er berief sich darauf, daß dies keine ordnungsgemäße Beleuchtung sei, auch wenn man akzeptiert, daß mein Einrad unter 11kg wiegt und deshalb unter die Rennradverordnung (StVZO §67 Abs. 11) fällt. Eine ordnungsgemäße Beleuchtung muß am Fahrrad (bzw. in meinem Fall am Einrad) angebracht sein (§67 Abs. 2) und nicht am Fahrer. Ich fragte ihn, ob er glücklich wäre, wenn ich eine Lampe am Einrad anbringe um gesehen zu werden und zusätzlich die Stirnlampe nutze, um selbst etwas zu sehen, was er aber verneinte mit dem Hinweis auf die Blendwirkung.

Während unserer Unterhaltung kamen 2 Jogger und ein Hundegassigeher, jeweils mit Stirnlampe vorbei. Alles kein Problem für den Polizisten. Weiterhin fuhren mehrere Autos mit Xenon-Scheinwerfern vorbei, die so blendeten, daß ich froh war gerade nicht zu fahren. Auch kein Problem. Nur meine Stirnlampe, die scheint ein Problem zu sein. Sinnigerweise fand das ganze an einer Stelle statt, an der am Wegrand Strahler in den Boden eingelassen sind, die nach schräg oben gerichtet sind, um eine angeblich sehr hübsche Mauer zu illuminieren, und die jedem Fußgänger und Radfahrer exakt ins Gesicht leuchten.

Jetzt mal die Frage an die versammelte Expertenrunde: wie beurteilt ihr eine Strinlampe als Zusatzbeleuchtung? Mir gehts weniger um den praktischen Aspekt, sondern eher ums Rechtliche.
In §67 Abs. 2 steht zwar

Aber die Stirnlampe ist ja nun gar nicht am Fahrrad bzw. Einrad angebracht, sondern an mir und über Jacken mit Reflexstreifen hat sich auch noch keiner beschwert, ganz im Gegenteil. Außerdem sind die ca. 100 bis 200 Lumen, die so eine Stirnlampe von sich gibt harmlos gegenüber ca. 3000 Lumen moderner Autoscheinwerfer. Natürlich kann man argumentieren, daß Autoscheinwerfer exakt justiert sind und meine Stinrlampe wild in der Gegend rumleuchtet wenn ich den Kopf bewege, aber 200 von den 3000 Lumen eines Autoscheinwerfers fallen auch bei bester Justierung locker mal ins Auge anderer Verkehrsteilnehmer. Abgesehen davon sind Stirnlampen z.B. für Fußgänger zulässig.
Also, gebt mal ein paar Kommentare ab.

Daß ich aus der Diskussion unbeschadet rauskam lag übrigens daran, daß der Polizist mich auf einem kombinierten Fuß-/Radweg anhielt und ich dort als Besonderes Fortbewegungsmittel (§24 StVO) keinerlei Vorschriften über die Beleuchtung unterliege.

is jetzt zu spät, aber ich frage immer auf welche rechtsgrundlage, sprich verordnung § absatz etc sie sich beziehen, dann kann man es nachlesen.

falls da nix kommt, unterstelle ich ihnen persönliche willkür, das hat bisher immer geholfen…
:(:(:frowning:

vielleicht besorge ich mir mal ne argumentationshilfe für unterwegs

so was

oder so was

Er bezog sich auf §67 StVZO, insb. Absatz 2. Ob man da das Verbot von Stirnlampen rauslesen kann ist natürlich eine Interpretationsfrage.

vielleicht hilft das?

Elektrische Stirnlampen oder Aufstecklicht sind keine ausreichende Fahrradbeleuchtung

Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind allein ausreichende Beleuchtungsmittel für ein Fahrrad. Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt. Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.
LG München I, Urteil vom 05.08.2010