Ich hab da mal ein passendes Video zu gefunden.
Das Fahren dürfte dann etwa so aussehen:
Nur das man eben immer weiter tritt, und nicht ins coasten übergeht. Solange man also nicht anhalten muss, dürfte es keine Probleme geben. Aber ein Sturz wie in dem Video, bei hoher Geschwindigkeit, stell ich mir recht schmerzhaft vor…
freilauf heißt doch, dass man nicht mehr mittreten muss, oder? wäre also doch eine art coasting.
ansonsten sehe ich das aber ziemlich so wie yeti: fahren auf schönem untergrund müsste klappen
fürs aufsteigen gibts den rolljumpmount oder sowas, und bremsen kann man ja noch zusätzlich drannbauen.
der vorteil wäre halt, dass man nicht ständig treten muss.
den einzigen “Vorteil” den ich sehe ist, dass man bei bestimmten Arten von Gefällen (also nicht im Gelände) sich einfach ohne zu treten den Berg runter “rollen” kann. Im Augenblick ist bei mir aufgrund der Trittfrequenz bei einer bestimmten Geschwindigkeit Schluss, obwohl mehr Geschwindigkeit möglich wäre (26"). Dann wäre aber eine Bremse zwingend notwendig, wenn man nicht mit der Fußsohle am Laufrad bremsen kann…
Angenommen man hat eine Schlumpfnabe, die Sehnsucht nach zu Hause hat und die man zwecks Upgrade in die Schweiz schicken möchte. Wie macht man das am besten, so daß man nicht auf dem Hin- und Rückweg zweimal Zoll bezahlen muß für ein Produkt, das bereits verzollt ist? Wenn man die Nabe ganz naiv ins Paket steckt, gehe ich davon aus, daß die schweizer Behörden da erst mal Zoll draufschlagen und die deutschen Behörden auf dem Rückweg ebenso. Reicht da ein Begleitschreiben, daß es um die Reparatur eines bereits verzollten Produkts geht und dieses dann auch wieder aus der Schweiz ausgeführt wird? Oder wie macht man so etwas?
Danke, ihr seid so gut zu mir.
Also mal im Klartext: hier findet sich
Braucht man nun für diesen Fall so einen Veredelungsschein, oder reicht das vereinfachte PV-Verfahren, da die Ausbesserung (aus meiner Sicht) einen nichtkommerziellen Charakter hat und die Waren nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind? Vermutlich findet sich auch dazu etwas in den Tiefen des Internets, aber einige von euch haben das doch schon praktiziert und haben ihre Erfahrungen mit genau diesem Vorgang gemacht.
Die Nabe wurde erfolgreich in die Schweiz geschickt (Florian hat mir den Hinweis fürs Ausfüllen der Zollerklärung gegeben “schreib einfach zur Garantiereparatur an den Hersteller zurück. Warenwert: €20 Damit gibt es keine Umtriebe.”)
Nun hat Florian bei mir angefragt, ob ich meinen Namen auf der Austauschnabe eingraviert haben möchte. Ich habe abgelehnt. Zum einen weil wenn ich mit Namensschild rumlaufen wollte, würde ich an der Wursttheke im Supermarkt arbeiten. Zum anderen weil das einen möglichen Weiterverkauf der Nabe deutlich erschweren würde.
Aber ich weiß ja nun, daß Florian die technischen Möglichkeiten hat, da nicht nur Text einzugravieren sondern beliebige Grafiken. Das Ergebnis sieht man ja z.B. bei Schlumpfnaben die über municycle.com oder Triton verkauft werden (siehe z.B. hier). Hat jemand eine grandiose Idee, was man mit dieser “Werbefläche” anstellen kann, wenn man die Nabe eben nicht personalisieren will und auch kein Geschäft hat, für das man werben will/muß?
Alternativer Ansatz: falls mir jemand (z.B. irgend ein Einradhändler oder -hersteller) genügend Geld anbietet, würde ich die Werbefläche für ein Logo des Auftraggebers zur Verfügung stellen, vorausgesetzt ich habe kein moralisches Problem mit dem Inhalt der Werbung.
Bei deinem Job bist du doch sicher auch schon als “Wurstverkäufer” aufgetreten! Und wenn man bei dem kauft, dann hat man hinterher wenigstens was im Magen - also nicht so despektierlich, ja.
Das kommt drauf an! Es gibt ja durchaus Leute, die eine Schlumpfnabe mit ihrem Namen versehen haben - manche sogar zwei! Ich würde Hugo’s Namen eingravieren lassen. Da könnte der Verkaufspreis dann sogar über dem Neupreis zu liegen kommen. Ist ja schwer zu ertragen, dass ein anderer damit herumfährt