Mit Einrad im Straßenverkehr

Falls ich mich für (Anketten, Schlüssel her) entscheide, wer hat dann die Verfügungsgewalt über das Fahrrad? Ist es noch meins und ich darf damit machen was ich will? Z.B. es mit dem Zweitschlüssel wieder aufschließen? Oder befindet es sich in der Obhut der Polizei und die sind dann auch dafür zuständig, daß es dort unversehrt stehen bleibt, nicht geklaut und nicht beschädigt wird? Wann, wie und unter welchen Bedingungen bekomme ich den Schlüssel wieder?

Genau deshalb wird in manchen Kulturkreisen ja zu nachhaltigeren Methoden gegriffen wie z.B. dem Abhacken von Händen oder Herausschneiden der Zunge, um eine mögliche Wiederholungstat dauerhaft zu unterbinden. Vielleicht sollte man Radfahrern ohne Licht einfach die Beine amputieren. Dann steigen sie so schnell bestimmt nicht wieder auf ein unbeleuchtetes Fahrrad.

Das Abhacken von Händen geschieht Dieben ganz recht. Das gilt z.B. für das Entwenden von wertvollem Wasser, bzw. Mineralwasser. Diesbezüglich gilt es auch für das Entwenden naturbelassener Luft, insbesondere wenn diese in schützenswerten Rueckzugs- bzw. Naherholungsgebieten gefördert wurde.
Gibt so einige tubeless Fahrer hier, die würden die Strafen gerne empfindlich erhöhen.

das halte ich für sinnvoll

“Shared Space [ʃɛə(ɹ)d spɛɪ̯s] (deutsch: etwa „gemeinsam genutzter Raum“) bezeichnet eine Planungsphilosophie, nach der vom Kfz-Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Verkehrsfluss verbessert werden soll. Charakteristisch ist dabei die Idee, auf Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen zu verzichten. Gleichzeitig sollen die Verkehrsteilnehmer vollständig gleichberechtigt werden, wobei die Vorfahrtsregel weiterhin Gültigkeit besitzt. Im Gegensatz zur konventionellen Verkehrsberuhigung soll auch eine Anwendung in Hauptverkehrsstraßen möglich sein.”

[SIZE=“1”][COLOR=“SlateGray”]@Charlie
schaul mal an - die rauchen auch reifen:p:p:p[/COLOR][/SIZE]

Wo rauchen sie die Reifen :thinking:

Wir haben jetzt in Wien seit kurzem einen Shared space.
Die Mariahilfer Strasse - eine wichtige Einkaufstrasse - ist seit einem halben Jahr als shared Space umgewidmet und inzwischen auch teilw. umgebaut.
Das heißt, dass die Polizei jetzt Radarmessungen bei Radfahrern durchführt, weil man ja nur 20KmH fahren darf. :o
Ich hab mit dem Einrad auch schon 36€ :astonished: bezahlt, weil ich ein Stoppschlid übersehen hatte.
Im Moment schauts so aus als ob eine FUZO-Light daraus wird, weil die Fußgänger den ganzen Raum einnehmen :smiley:

Ich weiß nicht, wie das österreichische Recht an dieser Stelle aussieht. Aber in Deutschland gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht für Radfahrer, da die ja gar nicht exakt wissen können, wie schnell sie fahren. Allerdings dürfen Radfahrer nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90). Was auch immer das bedeuten mag.

Nun bei uns dürfen Radfahrer ind der Mariahilfer-FUZO in Schrittgeschwindigkeit fahren.
Das liegt dann im Ermessen des Beamten ob Laufschritt oder Rolatortempo :frowning:

Hattest du nicht vorher geschrieben, daß das Tempolimit an dieser Stelle bei 20km/h liegt?

Dachte ich auch mal (und der Polizist damals auch) … dem ist aber nicht ganz so:

  • Bereiche mit explizitem Tempolimit innerorts (Spielstraße, 30-Zone, Tempolimit durch Beschilderung usw.) und außerorts gelten auch für Fahrräder
  • die allgemeinen Tempo-Obergrenzen (50 km/h innerorts/100 km/h auf Landstraßen) gelten [B]NICHT[/B] für Fahrräder

Quelle (u. a.): Geschwindigkeitsbegrenzung | Fahrrad-Wiki | Fandom

Das bedeutet in der Praxis eine Tachopflicht für Radfahrer. Dann ist aber wieder unlogisch, warum allgemeine Tempo-Obergrenzen nicht gelten. Natürlich kann man annehmen, daß Radfahrer sowieso nicht schneller als Tempo 50 oder 100 fahren. Aber zum einen ist diese Annahme im allgemeinen falsch. Zum anderen müßte dasselbe dann auch für explizite Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschildungerung ab einem bestimmten Tempo gelten.

Im Shared Space gelten die 20KmH:
in der FUZO Schrittgeschwindigkeit, das ist in dieser Strasse gemischt

ok das wusste ich nicht.

werden fussgäger auch geblitzt? 20sollte doch zu schaffen sein oder :roll_eyes:

in deutschland extstiert keine geschwindigkeitsgrenze für fahrräder, das wurde schon in den 80gern festgestellt als man ein radfahrer mit ich glaube 71km/h in stuttgart geblitzt wurde.
allerdings käme ich in einer ersten phase auch mit 20 zurecht…alles ist besser als jetzt.

In Basel herrscht zur Zeit wegen der anstehenden OSZE Konferenz Ausnahmezustand. Kilometerlange Zäune wurden aufgebaut und überall wird patrouilliert - zu Land, zu Luft und zu Wasser. Ich verstehe ja nicht viel davon, aber tausende Uniformierte aller Art müssen wohl die Bürger vor den herannahenden Aussenministern schützen. Sie scheinen so gefährlich zu sein, dass strenge Käfighaltung vorgesehen ist.

Aber zum Thema: heute Mittag versuchte ich irgendwie um den hochabgesicherten Messeplatz herumzukommen. Eine Nebenstrasse war mit einer Barriere versehen und zwei Polizisten hielten Wache. Ich hielt hüpfend und fragte:

“Da darf man heute nicht durch, oder?”
“Nur Fussgänger!”
“Nun, das hier ist ein …”
“FÄG!”
Ich fiel fast vom Einrad: “WoW! Ich bin echt beeindruckt, dass Sie das wissen! Dann darf ich also durch?”
“Sicher!”
:slight_smile:

Ich lobte ihn nochmals für seine Sachkenntnis, grüsste und fuhr weiter.

Wie spricht man FÄG eigentlich aus? Fäg als ein Wort oder buchstabiert man das Ef-Ä-Ge?

faeG

Ist es nicht besser wenn man als Fahrrad wahrgenommen wird? Dann könnte man ja auf der Strasse fahren. Als faeG geht das ja nicht, oder liege ich falsch?
Ich fahre viel über den Zoll, und der Zöllner behandelt mich als Fahrradfahrer.

Nach Bfu - Merkblatt. :roll_eyes: :thinking:
http://velofahrkurs.ch/assets/files/Broschueren/faeG_bfu_10.pdf

Der Polizist, MwF und ich sagen Fäg.

:thinking: :thinking: :thinking:

Schau mal auf Seite 5. Welche Fragen hast du da noch?

Ein Fäg hat fast alle Rechte eines Fussgängers und fast alle Rechte eines Radfahrers. Besser geht´s kaum!

In letzter Zeit erlebe ich es immer öfter, daß entgegenkommende Autos ihr Fernlicht nicht ausschalten. Bisher habe ich das Problem beim Fahrer gesehen, weil der offenbar davon ausgeht, daß es für einen Einradfahrer kein Problem ist, geblendet zu werden. Jetzt habe ich aber gelernt, daß das ein ganz tolles neues Feature der Autoindustrie ist, das den Fahrern suggeriert, daß das Auto automatisch abblendet, bzw. eine Lichtlücke läßt, wenn es Gegenverkehr erkennt. Nur ist die Software offenbar primär darauf programmiert, Autos wahrzunehmen. Fußgänger, Fahrradfahrer, und eben Einradfahrer fallen da wohl durchs Raster. Hier ist erklärt, wie das Ganze funktionieren soll:

Besonders bei der Kreisverkehrbeleuchtung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß andere Verkehrsteilnehmer - und das Bild macht deutlich, daß damit insbesondere Fußgänger und Radfahrer gemeint sind - “nicht im Dunkeln” gelassen werden sollen.

Da fragt man sich schon, was sich der Hersteller dabei gedacht hat, wie so ein System zugelassen werden konnte, und warum im Jahr 2014 nichtmotorisierter Verkehr immer noch nicht wahr und ernst genommen wird.

Bedarfsweckung halt. Ohne solche Gimmicks und Schnickschnack
würde doch jeder noch seinen Youngtimer als Auto fahren :wink:
Die Prüfzentren machen da munter mit.

Ich finde dieses Beleuchtungswettrüsten eh ganz schlimm. Wie oft
man sich in der Stadt sogar hoch auf auf dem 36er noch geblendet
fühlt, ist doch erschreckend.
Vor allem finde ich, dass mittlerweile die Blinker – so sie denn mal
eingesetzt werden – kaum mehr zur Geltung kommen weil die Schein-
werfer schon so hell sind. :roll_eyes:

Schon mit dem Aufkommen der Klarglas-Blinker habe ich mich gefragt,
was für einen Spielkram heutzutage die Zulassung bekommt. :angry:

Aber bei den Fahrrädern ist’s ja nahezu der selbe Blödsinn. Derjenige,
der diese Epileptiker-Jagdscheinwerfer zugelassen hat, die bei Fahrrad-
schiebetempo höchstens mit 5 Hz flackern, dafür aber sehr grell, der
gehört vermöbelt.

Die neue Verkehrsregel erlaubt nur Autos entgegen der Fahrtrichtung der Multibeam Fahrzeuge zu fahren. Ansonsten bestünde die Gefahr, eventuelle Haushaltslöcher in der Straße zu übersehen. Um Licht in den vom Multibeam ausgesparten Bereich zu bringen, besteht für alle anderen Verkehrsteilnehmer jetzt Taschenlampenpflicht.
2012: <Taschenlampe vs. Autoscheinwerfer>
Nitecore TM 15 Tiny Monster XM-L U2 LED Taschenlampe 2450 Lumen Night Light Test - YouTube

Der charmante berliner Dialekt… “dit is ja helle” wa :slight_smile:

Nochmal zum Ausgangsthema, für nicht-STVO-aufgerüstete Spiel- & Sportliebhaber:

  1. Also zum Queren von Straßen müssen wir selbst an Fußgängerampeln, Zebrastreifen usw. absteigen, ja?

  2. Und Fußgänger/Jogger/Skateboarder/Rollschuhfahrer/Einradfahrer/sprich: das ganze Spiel- & Sport-Pack dürfen ggf. auch im Dunkeln unbeleuchtet Fußwege benutzen und haben dort “Vorfahrt” (wie heißt das für Fußgänger?) ggü. Autofahrern, die den Fußweg kreuzen… auch wenn die Autofahrer von größeren Geländen abfahren, auf deren Straßen-ähnlichen Wegen die STVO gilt, wenn die Ausfahrten selbst aber eben keine eigenen Straßen sind (heruntergezogene Bordsteinkante o.ä.)… und das auch noch dann, wenn Einradfahrer in ihrem üblichen Tempo unterwegs sind, also z.B. auf 26" nicht mehr immer im Schrittempo fahren. Richtig? Man muß also nicht abbremsen und dem Autofahrer den Vorrang lassen, auch wenn der einen auf so einer Ausfahrt je nach Tempo u.U. sehr schlecht kommen sehen kann, ja?

  3. Und wie sieht’s auf ebensolchem Privatgelände aus, auf dem die STVO gilt? Darf ich da dann auch nur auf dem Fußweg fahren, das aber sehr wohl… oder doch auch auf dem Parkplatz zwischen den Autos? Denn das sind ja eigentlich “Privatstraßen” und damit eben eigentlich keine Straßen, sondern nur “wie” Straßen??

(Ich möchte die Rechtslage verstehen, gerade zwecks Versicherungsfragen, falls es mal hart auf hart kommen sollte… vor allem, weil diese Situationen auf meinem Arbeitsweg liegen. Das heißt nicht, daß ich keine Rücksicht auf Autos usw. nehmen will. Aber ich möchte wissen, ob ich die nehmen “muß” oder nicht.)

Zuguterletzt noch der Hinweis auf einen bisher nicht diskutierten Punkt aus Wolfgangs drittem Brief:
“8. Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein. (…)”
Das ist hoffentlich nur ein Relikt aus der Dynamozeit?! Oder wie bitte sollen die Leuchten verkabelt sein??