Ja. Ebenso wie Inlineskater ihre Schuhe ausziehen und in Socken über die Straße laufen müssen.
Ja.
Nein. Als Fahrer eines Sport- und Spielgerätes hast du besondere Rücksicht gegenüber Fußgängern zu nehmen. Gegenüber sämtlichen Verkehrsteilnehmern (also Fußgänger, aber auch Autofahrer) hast du dich so zu verhalten, wie man das von einem Fußgänger erwarten kann. Das bedeutet insbesondere, daß du dich maximal mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts bewegst. Mit allem was schneller ist, müssen querende Autofahrer nicht rechnen. Da Sport- und Spielgeräte häufig von Kindern benutzt werden, frage ich mich allerdings, wie das in der Praxis funktionieren soll. Den meisten Kindern ist es schwer zu vermitteln, daß sie mit ihrem Roller nur so schnell fahren dürfen wie Oma nebenher läuft.
Das hängt vom jeweiligen Eigentümer ab. Der darf entscheiden, was auf seinem Grundstück passiert. Falls das allerdings ein Grundstück ist, das zwar privat ist, aber öffentlich zugänglich und befahrbar (z.B. Supermarktparkplätze), dann gilt die StVO.
Wie wärs, wenn du dir ein Licht ans Einrad machst?
Ja. Seit August 2013 sind ja nun getrennt schaltbare Batterielichter am Fahrrad erlaubt. Damit auch am Einrad. Zu guten alten Dynamozeiten habe ich mich immer auf die Rennradverordnung berufen, da mein Einrad deutlich unter 11kg wiegt.
Prinzipiell: Gut. Ich bin zwar nicht scharf auf batteriebetriebene Geräte (ein Einradnabendynamo wäre etwas Feines?!), und noch fällt mein Einrad oft mal, was der Lebensdauer eines Lichts nicht gefallen dürfte. Trotzdem hatte ich mir neulich sogar schon ein Licht gekauft. Das war dann aber doch nicht STVZO-tauglich (wenn schon, denn schon), also muß ich noch mal gucken, ob, wann & wie ich das angehe…
Grundsätzlich bin ich ja eh großer Fan der defensiven unbeleuchteten Fortbewegung… … aber beim Einrad kommt man da wohl leider an Grenzen.
Ich habe diesen Seitenläuferdynamo am Einrad - und hatte das gleiche Modell am Fahrrad. Am Fahrrad hat mich der zusätzliche Reibungswiderstand gestört, beim Einrad nehme ich ihn so gut wie überhaupt nicht wahr. Von daher sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit auf einen deutlich teureren Dynamo umzusteigen.
Ich hab vorhin mal ein paar Fotos von meiner Beleuchtungsanlage gemacht:
Den Scheinwerfer habe ich am hintersten Ende unter dem T-Bar befestigt, weil ich dachte, dort ist er am sichersten bei einem UPD - und bisher hatte der auch noch nie Schaden erlitten.
Es gibt spezielle Befestigungssets für Dynamos falls keine Befestigungsmöglichkeit am Rahmen vorgesehen ist. Funktioniert super.
Hier nocheinmal durchs Rad hindurchfotografiert.
Und ja, ich weiss, dass ich das Befestigungsteil auf der falschen Seite benutze.
Grund hierfür ist, dass das sonst am Außenrahmen nochmal knapp 1cm absteht und da doch immer mal wieder das Hosenbein schleift…
Eigentlich soll diese Verlängerung auf den Rahmen drücken, durch die “falsche” Montage zieht es vom Rahmen weg, deshalb hab ich es mit Kabelbindern am Rahmen fixiert.
Für Fahrradfahrer mag so eine Uzi vielleicht ausreichen. Da Einradfahrer aber natürlich wesentlich gefährlicher sind, würde ich die nur mit einem Leo2 plus Luftunterstützung kontrollieren. Am besten erst schießen, dann fragen. Das vermeidet dumme Antworten.
Heute beim Überqueren einer größeren Straße mit Verkehrsinsel in der Mitte: auf der ersten Hälfte war kein Verkehr, ich konnte ungebremst durchfahren. Habe dann auf die Verkehrsinsel zugehalten um dort anzuhalten und auf eine Lücke im Querverkehr auf der zweiten Hälfte der Straße zu warten. Eine Autofahrerin hupt wild und bremst mit quietschenden Reifen, vermutlich weil sie angenommen hat, daß ich nicht anhalten kann oder es zumindest nicht tue. Sie steigt aus, fängt an mich wüst zu beschimpfen und hinter ihr bildet sich eine lange Schlange von Autos die nicht durchkommen. Immer noch pendelnd auf dem Eiinrad habe ich versucht, ihr zu erklären, daß
wenn sie noch Zeit zum Hupen hat, kanns wohl nicht so eng gewesen sein,
das Problem primär in ihrem Denken, nicht in meinem Handeln liegt,
ihr Auto mitten auf der Fahrbahn sicher keinen positiven Beitrag zum Verkehrsfluß leistet.
Allerdings hatte ich den Eindruck, daß meine Argumente nicht so recht zu ihr durchdringen. Ich habe mich dann bei ihr bedankt, daß sie für mich angehalten und mir so die sichere Überquerung der Straße ermöglicht hat und bin weitergefahren.
Diese Situation ist ziemlich unabhängig vom Einrad. Allerdings werde ich als Autofahrer auch vorsichtig, wenn jemand auf so eine Überquerungshilfe zusteuert und mich dabei nicht erkennbar im Blick hat - und damit für mich unklar ist, ob die Person stehen bleibt. Mache verwechseln diese Einrichtungen nämlich mit Zebrastreifen und latschen munter weiter.
Ich finde, dass man gerade als Einradfahrer sehr deutlich machen sollte, dass man warten wird - durch Handzeichen oder wie auch immer.
Blickkontakt hatten wir, allerdings nicht die ganze Zeit weil ich ja auch auf meinen Weg schauen mußte. Bei Handzeichen wüßte ich nicht, welches ich da machen soll um zu signalisieren, daß ich anhalten werde.
Grundsätzlich muß man immer damit rechnen, daß sich andere Verkehrsteilnehmer falsch verhalten. Sie dann aber anzublöken nachdem sie sich richtig verhalten haben, ist etwas seltsam.
Ich winke unsichere Autofahrer immer vorbei. Die ganz unsicheren, winken dann manchmal auch mich vorbei und dann fahr ich halt und die anderen bedanken sich. Klappt super.
Ich hatte die Woche zum ersten Mal ernsthaften Kontakt mit unseren Freunden und Helfern. Und zwar sind AEV D. und ich am Montag in HD von Süden kommend auf den Adenauerplatz zugefahren. Der Radweg hört da einfach auf, wird theoretisch vorher rechts hoch geführt, was aber nirgends erkennbar ausgeschildert ist, und die Straße wird eng, weswegen wir mit 29" und 24" auf den Gehweg gewechselt sind. Und hinter der nächsten Ecke haben die netten Herren gewartet und von allen Radfahrern, die nicht abgestiegen sind, 10€ verlangt (nicht direkt kassiert, aber der Brief wird kommen). Wir habens kurz probiert mit den Argument, dass wir ja Einräder und keine Fahrräder hätten, dass diese als Spiel- und Sportgerät zählen und so, aber der hat dann nur gesagt: “Ist ein Fahrrad kein Sportgerät?” und dass wir entwerder dem Radweg hätten folgen sollen oder auf der Straße.
Damit ergibt sich für mich folgende Schlussfolgerung: entweder der Kerl hat Unrecht, oder wir dürfen mit den Rädern, so wie sie ausgerüstet sind, auf der Straße fahren, denn dazu hat er nichts gesagt (und wir hatten ein Rad ohne zusätzliche Bremse, eines ohne Reflektoren und zwei ohne Licht und Klingel).
Wie dem auch sei, wir bekommen die Tage (Wochen/Monate) wohl einen Brief, gegen den wir dann aber immer noch Einspruch erheben könnten. Lohnt sich das? Und wenn ja, dann bräuchten wir am besten von Yeti diesen einen Brief oder was das war (oder eher eine Kopie), der besagt, dass wir in den §24 (1) fallen und deswegen auf Gehwegen fahren dürfen.
Danke schonmal!
Denk ich mir eh, aber die Variante, wenn er recht hätte, find ich auch garnicht so schlecht
Seit dem fahren wir auf jeden Fall schön brav auf Radwegen und der Straße, nicht, dass uns der Kerl nochmals erwischt. Und besagte Stelle umfahren wir.
Wäre es nicht sinnvoller das ganze anzufechten weil es nicht klar erkennbar war, wo der Radweg entlang führt - und stattdessen eine deutliche Beschilderung zu fordern?
Da offenbaren sich grundlegende Verständnislücken in der elementaren Mengenlehre: selbst wenn ein Fahrrad ein Sportgerät ist, bedeutet das noch lange nicht, daß jedes Sportgerät ein Fahrrad ist.
Abgesehen davon ist ein übliches Fahrrad kein Sportgerät im Sinne von §24(1) StVO. Auch ein Mountainbike oder Rennrad, das a priori nicht für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen ist, ist kein Sportgerät in diesem Sinne.
Definitiv.
Ich durfte auch schon erleben, daß jeder Polizist seine ganz eigene Rechtsauffassung hat, die sich auch täglich ändern kann.
Rein finanziell würde ich sagen nein. Die investierte Arbeitszeit dürfte den Gegenwert von 10 Euro schnell übersteigen. Außerdem kann es passieren, daß der Widerspruch abgelehnt wird und dann geht das ganze vor Gericht. Mit allen finanziellen uns sonstigen Konsequenzen.
Findet sich auf meiner Homepage unter Einrad -> Infos -> Einradfahren im Straßenverkehr
In Heidelberg gibt es mehr als einen Polizisten. Was machst du, wenn dich der nächste fürs Fahren auf der Straße zur Kasse bittet?
Das ist sicherlich ein lobenswerter Ansatz, völlig unabhängig vom Thema Einrad. Aber wer will sich den Aufwand antun, das durchzufechten?
Mit welcher Begründung könnte er denn abgelehnt werden?
Und wie sieht es aus, wenn jetzt nur einer von uns beiden Widerspruch einlegt und der dann Recht bekommt, kann der andere dann nachträglich die 10€ zurückverlangen?
In dem Fall können wir uns auf darauf beziehen, dass wir ausdrücklich mit Bußgeldbescheid für’s Fahren auf dem Bürgersteig auf die Straße zitiert wurden. Auch wenn wir nicht auf die Straße gehören dürfen wir da nicht für angekreidet werden, schließlich ist handeln wir dann nach Anordnung und können nichts dafür, dass diese falsch war. Als Beweismittel müsste der Bußgeldbescheid ausreichen.
Ich sicher nicht! Da kenn ich mich im Gesetz zu schlecht aus für…
Meiner Meinung nach gehört ein 16" genauso wenig auf die Straße, wie ein 36" auf den Gehweg ganz unabhänig davon, wie alt der Fahrer ist. Deswegen finde ich, dass es im eigenen Ermessen stehen sollte, ob man mit dem Einrad besser auf der Straße oder auf dem Bürgersteig fährt oder es muss klar geregelt werden bis wieviel Zoll Gehweg und ab wieviel Zoll Straße…
Ich glaube, das ist die falsche Frage. Die richtige Frage lautet “Braucht es eine Begründung, um den Widerspruch abzulehnen?” Egal wie, wenn die den Widerspruch ablehnen - egal ob mit oder ohne Begründung oder wie absurd die Begründung ist - dann muß ein Gericht darüber entscheiden. Und das ist meist mit hohen Kosten und viel Aufwand verbunden, selbst wenn man am Ende Recht bekommt.
Ich glaube, so einfach ist es nicht. Da wird ja eine Einzelfallentscheidung getroffen, die beim anderen anders ausfallen kann. Es gibt genügend Beispiele wo verschiedene Gerichte oder sogar dasselbe Gericht in identisch gelagerten Fällen unterschiedlich entschieden haben.
Außerdem wird für den zweiten die Widerspruchsfrist abgelaufen sein bevor über den Widerspruch des ersten entschieden ist.
Falsch. Im Bußgeldbescheid wird stehen, daß du nicht auf dem Gehweg fahren durftest. Da steht sicher nicht drin, daß du auf der Straße hättest fahren dürfen. Und ich vermute, daß der Polizist bestreiten wird, euch das Fahren auf der Straße erlaubt zu haben falls er als Zeuge vor Gericht aussagen muß.
Dagegen. Wenn du das Faß aufmachst, dann könnten dabei unerwünschte Verbote rauskommen. Bei Fahrrädern gibt es übrigens auch keine Unterscheidung bezüglich der Radgröße. Wenn man eine solche Unterscheidung bei Einrädern ins Gespräch bringt, kann das schlechtestenfalls damit enden, Einräder eben juristisch nicht mehr als Fahrradäquivalent zu akzeptieren und damit das Einradfahren im Straßenverkehr komplett zu verbieten.