In der Pressemitteilung zu diesem Urteil steht
Das deutet ja darauf hin, daß die Stirnlampe als Zusatzbeleuchtung tatsächlich akzeptiert ist.
Allerdings steckt in dem Urteil ein anderer gravierender Irrtum drin:
Das wird als Argument für eine erhebliche Mitschuld angeführt. Ja und? Wieso ist ein eingeschaltetes Batterielicht ein Problem, wenn es aufgrund schwacher Batterien nicht mehr mit voller Kraft leuchtet, unabhängig davon, wie hell es bei voller Kraft leuchten würde? Die Aussage, daß es schächer geleuchtet hat als eine Dynamofunzel (deren Helligkeit übrigens geschwindigkeitsabhängig ist) hätte ich verstanden. Die angeführte Argumentation jedoch nicht.
Aber zumindest ist die Aussage zur zusätzlichen Stirnlampe klar. Es ist allerdings fraglich, ob das als genereller Grundsatz einzustufen ist. Ich werde dieses Urteil mal in mein Argumentationspotential für die Zukunft aufnehmen.