vielleicht hilft das?
Elektrische Stirnlampen oder Aufstecklicht sind keine ausreichende Fahrradbeleuchtung
Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind allein ausreichende Beleuchtungsmittel für ein Fahrrad. Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt. Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.
LG München I, Urteil vom 05.08.2010