Mit Einrad im Straßenverkehr

ich drück dir die daumen!
du legst hier grundsteine für alle deutschen eirnadfahrer… und wenn nicht uns, dann der polizei, schließlich brauchen die öfter mal begegnungen mit einradfahrern, damit wir und die irgendwann mal wissen woran wir/sie sind

Busgeldbescheid

hi leute

also hir sind wie gesagt die details :
hir is der Busgeldbescheid http://www.unicyclist.com/forums/attachment.php?attachmentid=18734&stc=1&d=1174514116

und hir is der sachverhalt was der polizist geschreiben hat http://www.unicyclist.com/forums/attachment.php?attachmentid=18735&stc=1&d=1174514116

ich werde mich morgen dazu mehr eusern ich muss das erstmal verdauen

aufjeden fall is der sachverhalt so formuliert das ich mehr oder wehniger immer zwischen straße, rad und fußweg wechseln würde wie es mir beliebt … und so oft über quer ich die genante straße nur ein mal und alleine wegen dem verkersaufkommen dort is es garnich möglich über die straße zu fahren ( und ich schiebe grund setzlich über haupt und viel befahrene straßen )

und leider haben mir die breife vom wolfgang nix genützt. ( sie wurden volkommen ignoriert)

mfg euer flo

Die Bullen haben bei euch echt lange weile.

Booooaaaa!!!

Is ja die HÄRTE!!!
Dieser Machtsmissbrauch stimmt mich Trüb und macht mir wiederum ein Mal klar wie schön es ist um im Radmekka Europas (Niederländer) zu leben. Für Einräder könnte es aber auch noch besser gestalltet werden. Ausserdem gibt’s hier noch keine Punkte(system) für so’n Kram wie bei euch.
Trotzdem fühle ich mich auch getroffen, ich wurde schon verschiedene Male angehalten (aber mehr aus Neugierde!) von unreife (lese grüne) Männchen. Die mir jedes Mal was anderes erzählten was ich zu tuen hätte.
Würde mir sehr freuen um endlich mal Klarheit zu kriegen in dieser Situation.
Vielleicht ein Tip: Wenn jeder aus’m Forum dir 1 € überweisen würde, als Trost oder Unterstützung oder Mitgefühl oder nur so, dann könnte diese
Geschichte auch noch was Positives für jeden Beteiligten bringen.
Ansonsten, mfG. Rob

Wie ich ja schon vor ein paar Wochen geschrieben hatte, geht es hier nicht darum, was man mit dem Einrad darf und was nicht, sondern darum, was du wirklich gemacht hast. Also, ob du auf dem Gehweg oder auf der Straße unterwegs warst. In der Darlegung des Sachverhalts durch den Polizisten steht ganz klar drin, daß du sowohl auf dem Gehweg, als auch auf der Straße unterwegs warst. Falls das stimmt, hat der Polizist im Prinzip durchaus recht, daß du gegen die StVO verstoßen hast. Falls nicht, mußt du diese Tatsache glaubhaft machen. Wie auch immer.

Das stimmt nicht. Der Polizist geht darauf ein, weißt allerdings darauf hin, daß es sich hierbei um einen anderen Sachverhalt handelt (nämlich Fahren mit einem nach StVzO ausgestatteten Einrad), womit er auch recht hat und was ich dir ja auch schon geschrieben hatte. Auch mit seinen sonstigen Ausführungen (aufgrund meiner Briefe wußtest du um die Rechtslage, Vorwurf des Vorsatzes, weil du trotz dieses Wissens mit dem unbeleuchteten Einrad unterwegs warst) hat er völlig recht unter der Annahme, daß du auf der Straße gefahren bist (worauf ja die gesamte Anzeige aufbaut).

Zur Höhe des Bußgeldbescheids:
Ich habe mich da nochmal schlau gemacht. Die Höhe des Bußgelds geht nur dann in Ordnung, falls dir eine Gefährdung zur Last gelegt wird und falls du in irgendeiner Form das Verfahren verzögert hast (Anhörungsbogen nicht oder nicht fristgerecht zurückgeschickt, fehlende oder falsche Angaben, …) Andernfalls dürfen sie dir die Gebühren nicht in Rechnung stellen. Ohne Gefährdung kostet Fahrradfahren ohne Licht (als solches wurde dein Verhalten wohl gewertet) ca. 20 Euro.
Die 3 Punkte in Flensburg sind auch nur im Zusammenhang mit einer Gefährdung gerechtfertigt. Mit dem Fahrrad ohne Licht zu fahren alleine gibt keine Punkte (alle Angaben nach Auskunft meiner befreundeten Polizistin, die ich mal wieder konsultiert habe).

Du hast jetzt genau 2 Möglichkeiten: entweder du schluckst, zahlst und nimmst die Flensburgpunkte auf dich (ob das ein Problem für dich darstellt, hängt davon ab, wieviele Punkte du bereits hast und gedenkst, innerhalb der nächsten 2 bzw. 5 Jahre zu sammeln), oder du legst Widerspruch ein. In diesem Fall geht die Sache vor Gericht. Das Ergebnis ist entweder, daß du freigesprochen wirst und dann kosten- und punktefrei wegkommst, oder daß es für dich noch teurer wird. Falls du Widerspruch einlegen willst, solltest du dich vorher auf alle Fälle mit einem Rechtsanwalt beraten.

Halt uns auf dem Laufenden, wie’s weitergeht. Es geht nämlich hier nicht nur um dich, sondern da wird gerade ein Präzedenzfall geschaffen, der Auswirkungen auf alle Einradfahrer in Deutschland haben kann.

Viele Grüße,
Wolfgang

aaaahhhhh Schikane!!! :angry: :angry:
Das kann ja wohl nicht war sein…
Zum Kotzen, wie bei euch in Deutschland wirklich wegen sowas lächerlichem ein absolutes Spektal gemacht wird.
War die Polizei nicht eher gedacht, Schutz und Sicherheit zu gewärleisten??
So eine Scheisse, wie diese ewige enge Reglementierung in Deutschland missbraucht werden kann.
Ich hoffe echt, dass du recht bekommst, sonst glauben die, dass sowas ok ist.
MfG.

hi ja wie gesagt ich fahre ausschließlich auf dem bürgersteig und habe noch nie jemand gefärdet !!! (so wie es im sachverhalt dargestellt wird !!!

ich werde versuchen meine arbeitskolengen zu ner aus sage zu bitten den die sehen mich seit dem 1.11.06 täglich zur arbeit fahren (bzw ich fahr zum teil in schrittgeschwindigkeit direkt neben denen ) und die dürften ja ohne probleme bezeugen können das ich Keine gefärdung darstelle.
und an die örtliche zeitung werd ich auch gehen.

aufjeden fall werd ich dagegen einspruch erheben den das ganze is eine bodenlose frechheit und kann so einfach nich hingenommen werden !!!

ich hoffe das das ganze wirklich mal für eine ALLGEMEINE Klarheit sorgen wird ansonsten dürfen wir wohl nur noch auf unseren hof einfahrten einradeln und wer will das schon.

davon abgesehn is der ganze sachverhalt ja auch wirkilch so formuliert als wen ich wilde sau mit dem einrad fahre und das schwöre ich bei meiner einradler ehre entspricht nicht den tatsachen!!!

MFG
Flo

P.S. Scheiß dorf Polizei (in ner großstadt wie zb HH wer sowas nei passiert)

wenns dann wirklich no teurer wird dann lass dir wirklich hier von jeden 1-3 euro überweißen

Ist doch wirklich der letzte Quark!!!

Unfassbar diese Realität aber durchaus berechtigt was der Wolfgang dir da als guten Rat erteilt.
Mach’s nicht nur für dich, sondern für uns Alle und zwar Anständig!!!
Schönen Dank im Voraus,
Rob~!

Sag mal hast du eigentlich überhaupt einen Führerschein?
Wenn nicht kannst du die Punkte vergessen,denn wer keinen Lappen hat
kann auch keine Punkte bekommen! Es wird aber in Flensburg trotzdem
Registriert,und wenn du dann den Führerschein beantragst wird dein Verkehrsamt informiert das ein Eintrag vorliegt.Bei dann folgender Erteilung
der Fahrerlaubnis ist den Punktekonto bei null.Der Eintrag wird dann nach entsprechenden Fristen gelöscht,es sei denn du hast innerhalb dieser Fristen
neue Punkte gesammelt.

das geht auf jeden in die zeitung

hi leute

ich hab grade mit unserre Örtlichen Zeitung (Aller Zeitung) telefoniert und ich werde montag fotografiert und es wird auf jeden fall einen artiekel geben

vor weg schon mal ein riesen danke schön für die spänden vorschläge ich werde evl. drauf zurück kommen (müssen)
bin nehmich mehr oder wehnieger arbeitslos (ABM Massnahme mit 410€ mtl.)und wen ich das ganze vor gericht klären muss wo es sehr warscheinlich drauf hinaus läuft geht das nich ohne Anwalt …

aber das wird mann sehn , DANKE aufjeden fall für euer mitgefühl und eure einsatzbereitschaft (macht mich echt glücklich das eine gemeinschaft so zusammen hält)

@ Driver ja ich habe einen Führerschein

MFG
uniflo

Den Artikel gibts ja dann hoffentlich eingescanned hier im Forum …

Noch ein gut gemeinter Ratschlag: paß auf, daß du dich im Interview nicht verrennst und beleidigend wirst. Die Polizei liest auch Zeitung.

Wenn du Einspruch einlegst (achte darauf, daß du die Einspruchsfrist nicht verpaßt. Vermutlich hast du maximal 2 oder 4 Wochen), solltest du das auf jeden Fall über einen Rechtsanwalt machen. Zum einen weil Juristerei und gesunder Menschenverstand nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben müssen, zum anderen weil Orthographie nicht deine besondere Stärke ist (ist zumindest mein Eindruck aus deinen Postings) und Schreibfehler sicherlich nicht zum Erfolg von juristischen Schriftsätzen beitragen.

Es gibt die Möglichkeit der Rechtskostenbeihilfe. Frag mich aber nicht nach den Details. Zumindest solltest du dich in dieser Richtung mal aufschlauen.

Irgendwo müssen ja die beiden Eintragungen in Flensburg herkommen, die im Bußgeldbescheid erwähnt sind. Aber gut, wir lernen ja gerade, daß man auch ohne Auto zu Punkten in Flensburg kommen kann.

Viele Grüße,
Wolfgang

Also ich fahr - vor allem jetzt bei dem schönen wetter - schon auch ab und zu draußen durch die gegend! hab jetzt nicht alles gelesen, heißt das jetzt, dass ich auf dem gehweg fahren darf ohne probleme zu kriegen, oder? und wenn ich auf dem radweg oder auf straßen mit abgetrenntem radstreifen fahren will muss ich licht usw. dranmontieren? is ja übel :wink: und was ist wenn ich fahr und plötzlich hört d gehweg auf und fängt 100m weiter vorne wieder an, muss ich dann schieben?

Ja. Zumindest theoretisch. Ob dir nicht doch irgend ein Polizist oder sonst jemand Ärger macht kann ich dir natürlich nicht versprechen. Aber das Recht (in diesem Fall §24 StVO) ist in Deutschland auf deiner Seite.

Ja.

Ja.

Ja. Völlig analog zu Inline Skates, Rollern, Dreirädern, Kettcars, Seifenkisten und ähnlichen Fahrzeugen, die in der StVO unter dem Stichwort “Sport- und Spielgeräte” zusammengefaßt sind.

Viele Grüße,
Wolfgang

danke für die info´s !!

hi leute

sry erstmal das ich mich so lange nich gemeldet habe aber ich muste recht viel hin und her rennen damit das ergebniss dabei raus kommt.

erstmal wie versprochen die Zeitungs artiekel
das erste is das Tietel Bild :smiley:
http://www.unicyclist.com/forums/attachment.php?attachmentid=19028&stc=1&d=1175601506

das 2te is der haupt artiekel :wink:
http://www.unicyclist.com/forums/attachment.php?attachmentid=19029&stc=1&d=1175601506

so und das ganze wird sehr warscheinlich so ausgehen das dass Busgeld fallen gelassen wird und das alles auf ein verwahrn geld in höhe von 25€ runter gestuft wird ( was eigend lich noch ne frechheit ist :roll_eyes: )

aber besser so als noch 3 punkt und 92,63€ zahlen … :wink:

wen ich das ganze schriftlich habe was ca ende der woche der fall sein solte invormiere ich euch noch mal genau (ausführlich können wir uns auch auf der GMTW unterhalten , natürlcih nur wer da is , und ich hoffe das sind alle :smiley: )
ich werds sein !!! :wink:

also wär ja auch gelacht gewesen wen die damit durch gekommen wären :astonished:

MFG
Uni Flo

Da bist du dann wohl nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Wie hast du es geschafft, daß das Strafmaß so deutlich runtergesetzt wurde?

Viele Grüße,
Wolfgang

hmm wolfgang das weiß ich auch nich so genau,
ich bin heute ins gerichtgebeude zur sachbearbeiterrin gegangen und wolte mein einspruch (den 2ten ) einreichen .
da schate mit die dame das das ganze intern besprochen wurdern sei und das die strafe herabgesetzt wurde , und das ich geben ender der woche bzw anfang nächster woche post bekomme , wo drin steht das das srtafmas herrabgesetzt wurde und ob ich damit einverstanden sei das ich noch 25€ stafgeld zahle.

wen der schreib hir is geh ich erst noch mal zum anwalt und werd fragen, ob ich das so hinnemen kann oder gegen die 25€ auch noch mal einspruch einlegen sollte ( was mir persöhnlich am liebsten wär :slight_smile: )

anderrer seitz glaube ich das der zeitungs artiekel seine wirkung hatte den im gericht lesen alle zeitung und das is doch schon kömisch ,werden die wohl selber gemerkt haben . :smiley:

MFG
UniFlo

warum steht in dem artikel dass du harzIV empfänger bist?

weil ich das mehr oder wehniger bin (mach zur zeit ne ABM masnahme vom Arbeits Amt und somit harz4 empfänger. :frowning:

und damit gemeint is das ich gering verdiener bin und die kosten sehr problematisch zu tragen wären