Mit Einrad im Straßenverkehr

ICh weiss es jetzt nicht, wies im Rest Deutschland ist, aber in Schleswig Holstein braucht man KEINEN Dynamo mehr zu installieren, Stecklichter gelten hier jetzt gleich

selbst wenn die Beleuchtungsanlage der STVO entsprechen würden hätten Dich ja die Polizisten dazu genötigt diese zu montieren.
versuch es doch mal mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese(n)
Polisten,dann müssen die sich mit dieser Sache Intern beschäftigen und bringen vielleicht intern eine Dienstanweisung raus wie sie künftig mit Einrad-
fahrern umzugehen haben.

hi leute

nachdem mich mehrere gebeten haben fotos von dem voll ausgerüstetem einrad zu zeigen http://www.unicyclist.com/index.php?page=gallery&g2_e=gallery&g2_itemId=305590&g2_enumber=gallery&g2_fromNavId=x29a933f5 hir das solte zeigen zu was mich die polizei getrieben hat (mein armes muni so zu vergewaltriegen :astonished: )

mfg Flo

Hehehehehe sehr cool, sieht exact aus wie mein Umbau für meine meine Tochter vom letzten Jahr (Danke nochmal Roland fürs Bremsen leien). Sie wollte damit die Radprüfung an der Schule machen. Die Prüfung ist aber dann leider ausgefallen und die Schulleiterinn fand den Gedanken auch absurd.
Mein Argument das die Veranstalltung “Radprüfung” heißt und selbst ein Fahrrad per Definition eigentlich ja ein Einrad sei und ein Zweirad ja Fahrräder heißen müsste fand sie sehr unlustig :smiley:

Na mal schaun, demnächst geht der Spaß erneut los und ich werde es wieder versuchen. Darja kann nämlich nur recht mäßig Zweirrad fahren und deutlich sicherer Einrad :slight_smile:

von der polizei wurde ich noch nicht angehalten, aber ich bin schon ein paar einrad-hassern begegnet:(

einmal, da war ich erst 11 oder 12, da konnt ich grad vorwärtsfahrn, rief mir son fetter typ im orangenen t-shirt (weiß ich noch genau, der war wirklich mega xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxl) von der anderen straßenseite entgegen, dass einrad fahren totaler mist wär, ich hätte keine bremse, licht etc., das wäre gefährlich und eine echte belastung für den straßenverkehr.
der war richtig wütend.
ich war vollkommen :astonished:

sowas hatte ich noch nie…sonst gucken die leute nur…

Auch in SH sollte die StVZO gelten. Danach sind Stecklichter als einzige Beleuchtung nur an Rennrädern <= 11kg zugelassen.

Das die meisten Polizisten froh sind, wenn überhaupt was leuchtet, man also üblicherweise auch an normalen Rädern mit Stecklichtern fahren kann, ohne Ärger zu kriegen, ist eine andere Geschichte… .

Grüße,
j.

Also, bei uns gabs letztes JAhr noch sonne verkehrsprüfung mit pozilei noch in die schule und alles und die ham halt gemeint, dass es da ne gesetzesänderung gab

wenn du keine problem ebekommen willst dann würd ich die geschichte lieber dr.sohma melden , nicht dass du wegen vergewaltigung angezeigt wirst, dass arme rad es tut mir immer noch leid.

http://unicycling.rult.org/Dr_Sohma.49.0.html

Hallo,

ich hatte Flo bereits per Mail geantwortet. Hier nochmal für die Allgemeinheit, was ich ihm geschrieben habe:


Hallo,

Peter hat mich schon auf Dein Problem aufmerksam gemacht. Da ich gerade unterwegs bin und nur den Blackberry dabei habe, kann ich zwar Mails schreiben, aber nicht vernünftig Internet surfen.

Also, ich denke schon, daß die Verwaltungsvorschrift aus Bayern in ganz Deutschland gilt, so wie das gesamte Verkehrsrecht. In Deinem Fall spielt das aber überhaupt keine Rolle, weil fahren auf dem Gehweg über Par. 24 StVO erlaubt ist. Selbst wenn dich der Polizist anzeigt, die Entscheidung trifft ein Richter und der hat hoffentlich mehr Ahnung. Zum Beschlagnahmen des Einrads hat der Polizist schon mal gar kein Recht. Die einzige Argumentation, die theoretisch ziehen könnte, um Dir eine Gefährdung anzulasten ist, daß Du andere Leute angefahren hast, oder sie wegen Dir zur Seite springen mußten, oder irgend so was. Aber das hat dann nichts mit Einrad zu tun, sondern das ist eine Sache, die Du auch zu Fuß machen könntest.
Daß Polizisten keine Ahnung haben, sich aber aufspielen wie der Sheriff im wilden Westen habe ich auch schon erlebt. Das würde ich nicht so ernst nehmen. Falls sie Dich anzeigen wollen, müssen sie die Anzeige begründen und das dürfte schwer werden. Falls doch etwas kommt solltest Du auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Dann geht die Sache vor Gericht, und wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendein Richter in Deutschland Dich wegen Einradfahren auf dem Gehweg verurteilt. Ansonsten kann er alle Dreirad fahrenden Kinder gleich mitverurteilen. Also keine Panik. Ich würde das ganz gelassen auf mich zukommen lassen und das den Freunden von der Polizei bei der nächsten Gelegenheit auch so mitteilen. Aber ich bin kein Anwalt. Alles was ich geschrieben habe beruht auf meinen eigenen Erfahrungen und meinem Verständnis des Verkehrsrechts. Also bitte nicht auf mich einprügeln, falls es doch anders kommen sollte.

Ich drück Dir zumindest die Daumen, daß sich alle Probleme von selbst lösen und dein spezieller Freund bei der Polizei spätestens bei der Begründung der Anzeige merkt, daß er sich verrannt hat.

Viele Grüße,
Wolfgang

Nochmal hallo,

Mir ist gerade noch was eingefallen. Der Polizist hat generell Unsinn erzählt. Weil wenn er ein Problem damit hat, daß an Deinem Einrad kein Licht ist, dann müßte er auch ein Problem damit haben, daß Du auf dem Gehweg fährst. Wenn er Dich aber auf dem Gehweg duldet (mit oder ohne Licht) hat er ja implizit bereits anerkannt, daß Dein Einrad ein Sport- und Spielgerät im Sinne von Par. 24 StVO ist.

Viele Grüße,
Wolfgang

so und die sache fangt an zu rollen

hi leute

als ich heute abend nach hause kam,fand ich post vom landkreis GF im briefkasten mit folgendem :astonished: :http://www.unicyclist.com/forums/attachment.php?attachmentid=18006&stc=1&d=1172083685

darauf hin schrieb ich das http://www.unicyclist.com/forums/attachment.php?attachmentid=18007&stc=1&d=1172083801
und anbei das was der wolfgang vor einiger zeit mit dem bayrischen Minesterium ausgetauscht hat (1ter und 3ter brief).

jetzt bin ich mal gespannt was dabei rauskommt

@ wolfgang ich hoffe du bist damit einferstanden bezüglich der briefe :thinking:
MFG
Flo

Sehr geehrte Damen und Herren.doc (20.5 KB)

Hallo Flo,

klar darfst du die Briefe verwenden. Dafür habe ich sie ja ins Internet gestellt. Aber in diesem Fall bringen sie dir wohl nichts - siehe unten.

Schon der Satz “Ihnen wird vorgeworfen, … als Einrad … folgende Ordnungswidrigkeit … begangen zu haben …” ist eigentlich ein Grund für einen formalen Widerspruch. Ich stelle es mir sehr interessant vor, wie du als Einrad etwas begangen haben sollst. :roll_eyes:

Aber Spaß beiseite. Hier versucht jemand, dir eins reinzuwürgen. :angry: Du hattest geschrieben, daß du auf dem Gehweg unterwegs warst. Davon steht aber nichts in diesem Anhörungsbescheid. Der liest sich so, als ob du auf der Straße gefahren bist. Falls das wirklich so gewesen ist bzw. ein Richter glaubt, daß es so gewesen ist, hast du schlechte Karten. Wenn du aber auf dem Gehweg unterwegs warst, hat der Polizist diese kleine Nebensächlichkeit offenbar vergessen zu erwähnen. Es geht also nicht darum, was man mit dem Einrad darf oder nicht darf. Es geht ausschließlich darum, den Sachverhalt (Straße oder Gehweg) glaubhaft zu machen. Ich vermute, du hast keine Zeugen und der Polizist wird bei Bedarf sicherlich seinen Kollegen als Zeugen anführen. Es könnte also eng werden. Trotzdem solltest du Widerspruch einlegen und zwar mit der Begründung

  • Du bist kein Einrad und warst auch noch nie eines.
  • Du bist mit dem Einrad auf dem Gehweg gefahren, nicht auf der Straße. Deshalb greifen die Bestimmungen von Par. 24 StVO und nicht die Bestimmungen von Par. 63-67 StVzO.
Tja, und dann wird es spannend, ob der Polizist sein Versehen bemerkt und eingesteht, bzw. wem geglaubt wird. Ich drücke dir die Daumen.

Viele Grüße,
Wolfgang

Es ist schon erstaunlich wofür die Zeit haben. Wolfgang hat ganz recht, der Haken liegt am unterschlagenen Tatort (Bürgersteig oder Straße).
Ich bin auch schonmal von zwei Polizisten schmunzelnd darauf hingewiesen worden das ich doch alleine sei und keine Zeugen hätte und daher ein Wiederspruch Unfug wäre :frowning:
Ich drücke Dir die Daumen und denke das der Polizist ja im Zweifel ganz genau beschreiben muss wo Du gefahren bist und wie Du gefährdet hast. Zur not würde ich sogar versuchen über die Zeitung Zeugen zu finden die Dein fahren auf dem Bürgersteig bezeugen können.

Im Grunde ist die Ansprache ansich schon ein Formfehler und sollte zur Einstellung führen, wie Wolfgang schon sagt bist Du schließlich kein Einrad sondern ein Mensch :smiley:
Auf jeden Fall ein weiterer interessanter Präzedenz Fall.

wenn du wirklich zahlen musst, was ich mir nicht vorstellen kann, kann die Polizei in naher Zukunft eine Menge Geld verdienen. Wenn ich es drauf anlege und durch entsprechende Gegenden fahre sehe ich täglich 10 kleine Mädels mit Einrädern auf dem Gehweg. Oder dürfen minderjährige auf dem Gehweg Einradfahren? Ich glaube bis 14 Jahre darf oder muss man auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.

Ich habe mich mit einer befreundeten Polizistin über das Problem unterhalten und sie hat folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Einspruch einlegen und diesen folgendermaßen begründen: Du bist auf dem Gehweg gefahren. Ein Einrad ist ein Sport- und Spielgerät im Sinne von Par. 24 StVO, weshalb es auf dem Gehweg genutzt werden darf und keine Beleuchtung, Reflektoren, Klingel, … erforderlich sind. Auf keinen Fall sollte man auf Dinge eingehen, die in dem Anhörungsbescheid nicht erwähnt sind. Also z.B. die angebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Das hat der Polizist zwar mündlich erwähnt, aber nicht geschrieben. Dort steht nur etwas von beeinträchtigter Verkehrssicherheit, was juristisch deutlich schwächer ist als eine Gefährdung.
Sie hat stark davon abgeraten, auf die unglückliche Formulierung “Ihnen wird vorgeworfen, als Einrad …” einzugehen. Das würde nichts bringen und man macht sich nur unbeliebt. Aber dafür konnte sie mir erklären, wie solche Formulierungen zustande kommen: diese Bescheide werden automatisch erstellt. Der Bearbeiter klickt in einer Eingabemaske lediglich Fahrzeugart, Tatbestand, … an und dann wird der Text von der Software erstellt. Falls es um einen PKW geht, wird automatisch “Ihnen als Fahrer des PKW” eingesetzt. Für Fahrzeuge, die nicht in der Liste stehen gibt es die Kategorie “sonstiges Fahrzeug” und man kann einen Text einsetzen, also z.B. Einrad. In diesem Fall ist die Software nicht schlau genug, um daraus “Ihnen als Fahrer des Einrads” zu machen, sondern es wird der eingegebene Text wörtlich übernommen. Und schon wird aus einem Menschen ein Einrad.

Hi Flo,

was ist denn jetzt aus der Geschichte geworden? Gibt es irgendwelche Neuigkeiten zu berichten?

Viele Grüße,
Wolfgang

hi leute

ne bis jetzt gibts nix neues , ich hab auf das schreiben halt schriftlich geantwortet (wie ich euch ja auch mitteilte) aber bis jetzt kam noch nix zurück :thinking: :smiley:

ich warte eigendlich jeden tag auf post aber … ob da überhaupt noch was kommt :roll_eyes:

MFG
Flo

Ich drücke dir die Daumen, daß du vergeblich wartest. In diesem Fall (wie stellt man eigentlich fest, ob nichts mehr kommt? Also: nach einem gewissen Time Out) kannst du ja mal einen Polizisten fragen, ob diese Geschichte als Running Gag in der örtlichen Polizeidienststelle schon wieder ausgedient hat und ob der besagte Polizist sich schon wieder zum Dienst trauen kann, ohne daß die Kollegen hämisch grinsen.

Viele Grüße,
Wolfgang

hi leute nun is das ganze nicht mehr witzig …
ich hab heute den busgeld bescheid zurück bekommen und soll 92€ und zahlen und 3 punkte in flensburg kriegen !!! :open_mouth:

genaue details folgen !!!

mfg

euer sehr geschockter und leicht hilfloser flo

Mit welcher Begründung? Wegen angeblichem unbeleuchtetem Fahren auf der Straße? Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es (Rechtsbehelfsbelehrung sollte dabei sein)? Auf die Details bin ich gespannt.

Viele Grüße,
Wolfgang

:astonished: Heftig… heißt das alle kleinen Kinder die auf dem Bürgersteig in der Stadt rumfahren sollen sowas jetzt auch zahlen?