einrad und Straßenverkehr

Hi ihr Mitleidenden.Immer wieder hör ich von Problemen mit unser lieben Staatsgewalt und der Hilflosigkeit im Umgang mit Einrädern und Staßenverkehr.Dabei ist alles Solo einfach und typisch Deutsch,per Gesetz geregelt.Es gibt Kraftfahrzeuge,Fahrräder und andere Verkehrsmittel nach § 24 StVo.Schaut bitte bei “Gesetze im Internet“,kopiert euch den Gesetzestext und helft hilflosen Beamten ihr Wachkoma fortzusetzen.Ihr seht ja,was passiert,wenn die das Denken anfangen :wink: Gruß Oliver

Na dann ließ mal genau nach, ein Einrad ist ein Sport und Spiel Gerät und darf somit nicht auf die Straße sondern muss auf dem Bürgersteig bleiben und darf dort die Fußgänger nicht gefärden oder behindern.
Mit Licht und Bremse und Reflektor und all sowas wird es dann ein legales Fahrzeug (siehe diverse andere Threads zu dem Thema)
Die STVZO solte man sich dazu auch mal anschauen weil wir typisch deutsch alles in ganz vielen Gesetzen regeln.

Was ja prinzipiell nicht blöd ist, sondern verhindert, dass irgendein Mufti nach Gusto richtet. :stuck_out_tongue:

floW

was aber auch dazu führt, dass die gesetze von manch einem bornierten paragraphenreiter höher geachtet werden als die menschen, denen sie eigentlich nützen sollten.

Das geht dann am Sinn vorbei - sehe ich genauso.

Dieses Thema wurde in diversen Threads ja nun schon reichlich diskutiert. Hier mal wieder mein Standardlink dazu: www.unicycling.de -> Einrad -> Infos -> Einradfahren im Straßenverkehr
Oder direkt hier.

sry musste nur mal luft ablassen weil der mensch mich so genervt hat.

Mir ist heute was lustiges zu dem Thema passiert: Mich hat heute einer vom ordnungsamt wegen sms schreibens aufm einrad angehalten :thinking: :smiley:
Der hat mich nur verwarnt (warschienlich war ihm langweilig) aber gibt es überhaupt n gesetz wo seht das einradfahren und sms schrieben verboten ist?:o

Fahrradfahren und Handy ist z.b verboten.

Aber man kann ja bei so Leuten auch meist zum Nachdenken bewegen: Wenn mich das ablenken würde, könnte ich dann noch Einrad fahren? :smiley:

Genauso wie wenn man mit dem Einrad angetrunken nach Hause eiert.
-Haben Sie was getrunken?
-Nein, ich kann noch nicht gut fahren und übe noch :wink:

[QUOTE=Smilymarco;1211915
Aber man kann ja bei so Leuten auch meist zum Nachdenken bewegen: Wenn mich das ablenken würde, könnte ich dann noch Einrad fahren? :smiley:

Genauso wie wenn man mit dem Einrad angetrunken nach Hause eiert.
-Haben Sie was getrunken?
-Nein, ich kann noch nicht gut fahren und übe noch ;)[/QUOTE]

das ist gut :smiley: merk ich mir:p

Also juristisch gesehen glaube ich das Telefonieren und SMSen beim Führen von Fahrzeugen verboten ist, das Einrad ist ja aber ein Sport und Spiel Gerät und kein Fahrzeug :smiley: Wenn man allerdings auf dem Radweg oder der Straße Einradfährt und SMS schreibt dabei ist man im Konflikt das man entweder nicht auf der Straße fahren dürfte oder aber nicht SMSen :wink:

Beim Alkohol sollte man generell aufpassen da man sogar zu Fuß den Führerschein verlieren kann bei grober Verkehrsgefährdung.

Vielleicht gibt es ja Musterprozesse von Skateboard Fahrern die telefoniert haben :smiley:

ich bin schön brav in schrittgeschwindigkeit aufm gehweg gefahren :smiley: schneller ging auch gar nicht…dazu war ich zu beschäfigt :roll_eyes: :wink:

das mit den skateboardfahrern werd ich mal googlen :smiley:

hasst der staat uns oder ist er nur so dumm

telefonieren smsen usw ist auf dem fahrrad verboten damit beide hände am lenker / bremsbereit etc. sind - das mach ja vielleicht auch sinn - wenn man einen lenker hat…:smiley:

und warum soll sms schreiben für fußgänger verboten sein :thinking:
dürfen inliner telen :thinking:

ich behaupte vorschriften gegen unicyclisten sind diskriminierend und verfassungswiedrig.
unser verfassungsgericht bestätigt regelmäßig die verfassungswiedrigkeit der beschlüße unserer staatsführung. :angry:
in deutschland liegt das gewaltmonopol beim staat, dh. viele staatsdiener sind einfach nur staatsgewalttäter gegen das volk :angry:
staaten führen kriege - gegen andere und gegen eigene völker. :astonished:

ein planet, ein rad, ein volk, :slight_smile:

also wenn ich mir eure Probleme mit dem Einrad im Straßenverkehr so anhöre auch die aus der Vergangenheit, muss ich die Polizei in Remscheid mal sehr loben.
Auf die treffe ich reglemäßig beim Training.
Meine Trainingstecke liegt an einer Talsperre und 50% der Strecke ist nur für Anlieger frei.
Um dahin zu kommen und wieder nach Hause fahre ich aber 4km durch die Stadt.
Dort sind mir schon oft Polizisten entgegen gekommen oder haben mich überholt.

Angehalten oder angesprochen hat mich noch nie einer.
Ich habe kein Licht und hatte auch lange zeit keine Bremse und fuhr auf der Straße. Mit 25km/h über den Gehweg ist noch unlustiger!

Meistens habe ich sogar meinen I-Pod in den Ohren. Vieleicht liegt es auch daran das ich sie nicht höre, wenn sie was von mir wollen. :smiley:

nein, es liegt daran das du zu schnell bist:D

aber ich habe die gleichen erfahrungen gemacht. ich fahr jeden tag 2 mal an unserem polizeirevier vorbei, und nachdem ich den ersten drei streifen “die einschätzung der polizeiverkehrsschule in eutin” in die hand gedrückt hab, hat es sich wohl rumgesprochen.
seitdem habe ich - auch im dunkeln, schlecht beleuchtet, mit ipod oder handy, auf der straße oder auf dem gehweg total egel - immer meine ruhe.
einzig ein einzelner uniformierter hat mich mal -offentsichtlich absichtlich - von der staße abgedrängt und anschließend mit kickdown die flucht ergriffen - darf nicht passieren, aber wer weiß was dem über die leber gelaufen ist :roll_eyes:
ich kenne da jemand der hat auch schon mal den einen oder anderen polizisten zusammengeschriehen hat:o kann halt mal passieren:o

allerdings habe ich den eindruck das ältere streitbare schlecht gelaunte unicyclisten deutlich seltener angemacht werden als sagen wir mal schüler :roll_eyes:

Wer oder was ist diese Polizeiverkehrsschule, wie lautet deren Einschätzung zum Einradfahren auf der Straße und wo kann man diese nachlesen?

Du erwartest dann aber bestimmt nicht, gesehen zu werden, oder? :stuck_out_tongue: Man muss ja nicht sinnvolle Konzepte (Beleuchtung) nur deshalb ablehnen, weil die Exekutive zu lasch ist. :wink:

floW

P.S. Hatte gestern eine witzige Grundsatzdiskussion mit einem Herren mit drei silbernen Sternchen darüber, wie “fahren” definiert ist. Saß auf meinem Fahrrad (nicht Einrad) und bin sehr langsam mit den Füßen auf dem Boden (nicht Pedalen) auf einem Fußgängerweg entlanggerollt. Er hielt mich an und befahl mir, dass ich sofort absteigen solle. Und dann begann die Diskussion. Habe mich dann davon abgemeldet, als ein altes Mütterchen dazukam, dass den Herrn noch angestachelt hat. Da bin ich nicht mehr zu Wort gekommen und habe die Diskussion beendet. Auf jeden Fall war das ein Beispiel für falsch angewandte Rechtsnormen. Für einen Gang vor Gericht fand ich es dann aber doch zu dünn. :roll_eyes:

vergessen? das ist das alter, ich kenn das

hier z.B. sonst frag mal wolfgang schaper, der hat das glaub ich gelesen/ geantwortet:p:p:p
ich hab nur “zitiert” und die dienststellen weggelassen

Fachgruppenleiter Verkehrsrecht:
Hallo,
ich teile Deine Auffassung. Es dürfte sich tatsächlich um ein sonstiges Fortbewegungsmittel nach § 24 StVO handeln. Dabei kommt es nicht auf das Alter des Benutzers an. Entscheidendes Kriterium dürfte die Fahrgeschwindigkeit sein, die als niedrig einzustufen ist. Bei Inline-Skates gibt es ja BGH-Rechtsprechung, die von der Anwendung des § 24 ausgeht, obwohl hier eine höhere Fahrgeschwindigkeit erreicht werden kann, hier wären aber die Folgen einer anderen verkehrsrechtlichen Einstufung problematischer. Also ich denke, wir machen nichts verkehrt, wenn wir hier von ähnlichen Voraussetzungen ausgehen.
-ende-

@flow
in deutschland halte ich mich streng an die vorschriften und schalte das licht am uni aus weg die staatsgewalt kommt, - denn fußgänger haben keine beleuchtung (das ist bestimmt genau so sinnvoll wie unbeleuchtete einräder…)

Formal war er vermutlich sogar im Recht. In der StVO und der StVZO steht nirgends, was ein Fahrrad eigentlich ist. Wenn ich mich recht entsinne, war irgendwo festgelegt, daß ein Fahrrad ein “muskelbetriebenes Fahrzeug mit 2 oder mehr Rädern” ist. Ich kann aber leider nicht mehr sagen, wo das definiert ist.
Zumindest ist in dieser Definition nicht die Rede von Pedalen oder treten, so daß auch Laufräder in die Kategorie Fahrrad fallen müßten. Da du dein Fahrrad hier als Laufrad benutzt hast, darfst du es wohl genauswenig auf dem Gehsteig benutzen wie beim normalen Fahrradfahren.
Und das Verbot des Fahrradfahrens auf dem Gehsteig ist auch unabhängig von der Geschwindigkeit.

Ob die Durchsetzung dieser Regel in jedem einzelnen Fall wirklich im Sinne der Bürger ist, sei dahingestellt.

Ja, da war mal was und da kann ich mich auch daran erinnern. Ich hatte allerdings Eutin nicht automatisch mit Helgoland in Verbindung gebracht und mir war nicht bewußt, daß deine Helgoland-Affaire damals über Eutin lief.