Mit Einrad im Straßenverkehr

Ansgar, nutzt Du die Hörnchen auch als Handposition oder ausschliesslich als Lampenschutz?

Angesichts der Position der Klingel würd ich zumindestens beim rechten Hörnchen eher auf letzeres tippen :wink:

Mir fällt gerade keine Haltung ein, bei der ich während der Fahrt mich an den unteren Hörnchen festhalten könnte… - die sind ausschliesslich zum Lampenschutz…

Aber wegen der Klingel: die würd ich so nie wieder anbringen - zumindest das Nachfolgermodell… weil dieses Modell hats bereits zerlegt…

Noch 'n Hörnchen am Hörnchen zum Schutz der Klingel? :wink:

Ich werde auch mal sehen müssen was ich mir da zusammenbastle.

:slight_smile: Danke für die guten Tipps! :slight_smile:

Querverweis:
Auf DRF wird gerade ebenfalls das Thema Einrad im Straßenverkehr behandelt.

Das erklärt dann auch den sprunghaften Anstieg der Clicks auf meiner Homepage.

Ich hab den Thread in DRF gerade mal ein bißchen mit Fakten unterfüttert. Ich sag nur 10fach Post …

Crossquote:

Ach komm, beim Aufrechtrad häng ich meinen Hintern immer recht weit nach hinten wenn ich stark bremsen muss, freilich geht das.
Wenn da was im Weg ist dann höchstens Ortliebs, das Hinterrad/der Träger kommt erst relativ spät.

Ok, ok, da hab ich mich vielleicht etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Aber mit Stützrädern kenn ich mich halt nicht so recht aus. Ich kanns da nicht.
Aber wenn Orliebs dran hängen, dann ist das ja sowieso kein Problem, weil dann hinten genügend Balast ist, der das nach vorne kippen verhindert.

War gerade nochmal mit dem Einrad in der Stadt und bin dort ein wenig “rumgehupft” (sprich: Bänke hoch, Bänke runter und auf dem Gehweg zum Anlaufholen auch auf der Straße)
Es sind zwei Polizeiautos vorbeigefahren, aus deren Fenstern keineswegs verärgerte sondern eher erstaunte Polizisten rausschauten…
Zur Erinnerung: In Weimar wurde mir das “nur-auf-dem-Gehweg-herumfahren” verboten!

Hi Zusammen,

Ich hab mir gerade eben den ganzen Thread mal durchgelesen und meiner Ansicht nach gibt es bei der Thematik ein grundsätzliches Problem. Bei mir entsteht der Eindruck, dass sowohl die genannten Polizeibeamten, wie auch wir Einradfahrer sich nicht zu 100% mit den juristischen Grundlagen dieses Problems auskennen, jedoch denke ich, dass bei einer Diskussion beide Parteien sich im Recht fühlen und dies auch durchsetzen wollen.

Die Gesetze für sich genommen sind zwar wunderbar, jedoch entscheidet vor Gericht letztendlich die Auslegung eines Gesetzes. Aus diesem Grund wird eigentlich immer auf Abhandlungen zu den Rechtstexten zurückgegriffen, um ein Urteil zu fällen. Ich bin zwar kein Jurist, jedoch könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Anzahl der Abhandlungen, die die angesprochene Problematik betreffen, gegen null tendiert, folglich lässt sich auch schwer Beurteilen, wie ein Urteil denn aussehen würde.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man von einem Polizeibeamten angehalten wird und man diesem von Anfang an mit Respekt gegenübertritt, diesem auch nicht den Eindruck vermittelt man wolle ihn belehren, gar keine große Diskussion entsteht. In meinem Fall hat sich das bisher immer sinngemäß mit den Worten “Passen Sie mir aber bitte auf, dass Sie keinen Umfahren!” geklärt gehabt.

Ich bin mir sicher, dass sich ein Streitgespräch mit entsprechenden Konsequenzen (also Post!) nicht immer vermeiden lässt, aber mein Tipp ist der Diskussion möglichst aus dem Weg zu gehen. Wie schon gepostet wurde denke ich auch, dass ein Einrad auf einer stark befahrenen Straße nichts zu suchen hat, selbst wenn ein Dynamolicht samt aller Reflektoren dran wäre. Andererseits denke ich auch, dass ein 36" selbst ohne Licht nichts auf einem Gehweg zu suchen hat… Für ein kleines Kind kann eine Kollision mit einem 36" durchaus lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen.

Ich möchte nochmal betonen, dass ich mit diesem Beitrag keinen beschuldigen möchte bzw. keinem nahetreten, ich denke jedoch wir sollten mit Spaß u. Rücksicht Einradfahren und nicht auf Konfrontationskurs gehen. Meiner Ansicht nach hat man mehr davon, wenn man mal 10min schiebt.

Hey, erstaunlich wie Du es in 4 bis 5 Absätzen absolut auf den Punkt bringst, was in x-Posts nur gestriffen wird.

Gratuliere, und das meine ich zur Abwechlung einmal ernst.

Ein interessantes Gerichtsurteil, das auch uns betreffen könnte: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/fixie-fahrraeder-nicht-verkehrssicher/1848782.html
Theoretisch hat die Polizei also ab sofort die Möglichkeit, Einräder ohne entsprechende Ausstattung im Straßenverkehr sicherzustellen.

Das ist ein heißes Them derzeit, in Bonn gab es zum Beispiel dieses Urteil: http://www.dorsch.com/tag/fixie/
Da wird die Sache wiederum abgenickt. Soweit ich weis gibt es einige Bundesländer wo fixies im Moment erlaubt sind und andere wo sie verboten sind.

Ich finde den Vergleich Fixie - Einrad nicht passend.

Das ist so, als wolle man für Motorräder die Vorschriften für Autos anwenden (z. B. 3 Bremsleuchten, Feststellbremse, (demnächst eventuell ) ESP etc…

Es sind vom Konzept her zwei völlig unterschiedliche Fortbewegungsmittel.

Mit dem Fixie war er eben dumm dran, da er definitiv ein Fahrrad ist, und somit auch die “Fahrradregeln” gelten.
Andererseits versuchen wir Einradfahrer im Straßenverkehr uns ja auch immer als Fahrrad auszugeben (und nicht als “Spielgerät”), womit für uns eben die selben Regeln, und somit auch die selbe Argumentation für die “Bremse” via Pedalen gelten.

Es ist eben ein zweischneidiges Schwert - einerseits kann man sagen wir dürfen überal fahren, da wir sowohl Fahrrad als auch Spielgerät sind, andererseits könnte man es aber auch so sehen dass wir weder Fahrrad noch Spielgerät sind - dann dürften wir nirgends fahren.

Es geht um zwei Punkte:

  1. Darf die Polizei nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge sicherstellen? Das von mir zitierte Urteil sagt ja.
  2. Gilt der fehlende Freilauf als Bremse im Sinne der StVZO? Das von Olaf zitierte Urteil und die von mir erwirkte Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Innnenministeriums sagen ja.

In beiden Fällen sind Fahrradfahrer (insbesondere Fixie-Fahrer mit nur einer zusätzlichen Bremse) und Einradfahrer gleichermaßen betroffen.

Dann dürfte die Polizei auch das 12" Laufrad meines Sohnes sicherstellen. Das hat gar keine Bremse.

Ich bleibe dabei: Ein Einrad ist kein Fahrrad und daher lassen sich auch diese Einzelpunkte nicht einfach übertragen.

Eine weitere Bremsmöglichkeit beim Einrad bei langsamer Fahrt ist zum Beispiel der Abstieg. Das geht beim Fahrrad nicht so plötzlich, ohne hinzufliegen. Um nur einen Unterschied zu nennen.

Bei einem eventuellen Rechtstreit müsste es also erst einmal darum gehen, die Anwendbarkeit der Regelungen für Zweiräder in Frage zu stellen.

Wenn er damit auf der Straße unterwegs ist, ja.