Mit Einrad im Straßenverkehr

Erstens kann ich da nur zustimmen. Von viel befahrenen Straßen und von Straßen, wo mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird, halte ich mich fern. Wenn ich eine Tour plane, dann immer über Wirtschaftswege oder Radwege etc. Natürlich lässt es sich manchmal nicht vermeiden, ein paar Meter über eine Strasse zu fahren, aber das mache ich dann sehr vorsichtig.

Zu dem allgemeinen Fahrverbot: Wenn ich es richtig verstehe, kann man das Einrad mit einem Bobby-Car oder Kinder-Laufrad gleichsetzen. Insofern darf man eigentlich überall fahren, wo man auch zu Fuß gehen darf. Das ist aber nur meine ganz persönliche Interpretation der Lage.

Gut, dass wir als Einradfahrer von stark befahreren Straßen fernhalten sollten ist - denke ich - klar.
Aber was sollen wir machen, wenn uns verboten wird, auf Gehwegen (der einzige öffentliche Ort, wo wir eigentlich fahren DÜRFEN) zu fahren. :thinking:
Zu den Zweiradfahrern wechseln, weil das bei denen geregelt ist? - Sicher nicht… :angry:

Es kommt darauf an was du willst :slight_smile:
Diskutieren oder Fahren?
Es kennt sich ja kaum einer aus, auch die Polizei nicht.
Es gibt Polizisten die scheuchen dich vom Gehsteig auf den Radweg und andere wieder retour, weil sich keiner auskennt.
Ich fahr einfach wo ich will :slight_smile:
Im Fahrverbot bin ich dem Bobycar gleichgestellt und auf der Strasse eh ein halbes Fahrrad.
Grundsätzlich versuche ich den Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

So gehts mir auch.
Aber warum hält mich ein Polizist an, wenn er sich über etwas beschweren will, wovon er keine Ahnung hat ? :angry:

Weil er sonst nicht Polizist geworden wäre :thinking:

LoL.
Das ist mal ein Argument… :wink:
Naja… Der Tag war trotzdem fürn Ar*** :frowning:

Hast du auch einen T-Bar oder T7 am Einrad?

Ansonsten halte ich es auch wie oben bereits erähnt: Radwege ja und bei Straßen fahre ich nur auf gering befahrene Nebenstraßen - und nur wenn es keine Alternativwege gibt.

Nein, aber ich kann mich ja am Sattelgriff festhalten :wink:

Hmm… Also darf ich nicht einbeinig auf der Straße fahren?! :smiley:

Hmmm - ausser der “Straßenzustand” erfordert, das du einbeinig fährst - oder glidest - oder coastest - oder wheelwalkst… :smiley:

Hmm. Ist wohl eher selten der Fall… :roll_eyes:

Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Erfurter Polizisten, der gelangweilt zusah, wie 5 andere Beamte meinen Cousin “auseinandernahmen”, weil er “ZU LANGSAM ÜBER DIE STRAßE LIEF”!! :thinking:

Da brauche ich mich auch nicht wundern, dass der Herr nichts über die Rechtslage “Einrad - Straßenverkehr” wusste.

Mein Cousin bezahlte die 5 Euro Strafe und wir gingen weiter. Genial, hm? :smiley:

Dieser Wechsel brächte nichts.
Willkür biste da auch ausgesetzt, und wie…
Wirst in meist benutzungspflichtige, aber unzumutbare “Radwege” gepfercht zum besseren Fortkommen des Kraftverkehrs und auf Kosten deiner Sicherheit (das ist die Willkür seitens der Verkehrsplanung),
und bei den Ausnahmen (mehrspurige Fahrräder, fahren mit Anhänger, schlechter Räumzustand usw.) haste wenig Rechtssicherheit und bist sehr von der persönlichen Einstellung von Bullen oder Richter abhängig.

Klar.
Die sehen es nicht gern, wenn unmotorisiertes niedres Pack sich dem Herrschaftsanspruch des Automobils nicht angemessen unterwürfig beugt.
Immer schön Furcht zeigen, dann sind se zufrieden.

morgen fahrraddemo in leipzig, ich bin “anti anti”
http://www.youtube.com/watch?v=3vkE5Xs5omA
und fahre nur auf einem rad :slight_smile:

Die Frage, ob man mit dem Einrad auf der Straße fahren darf, ist ja nicht nur für vielbefahrene Hauptverkehrsstraßen interessant, sondern z.B. auch für die Nebenstraße im Dorf. Aber da macht (zumindest das deutsche) Verkehrsrecht keine Unterscheidung. Es ist nicht vorgesehen, ein Fahrzeug auf der Dorfstraße zuzulassen und auf der Bundesstraße zu verbieten.

Manchmal ja, manchmal auch nicht.

Da haben wir das Dilemma schon. Da auch fahren auf dem Fahrradweg zum Straßenverkehr gehört, stellt sich auch hier die Frage, ob du das mit dem Einrad darfst.

In beiden Fällen nein (nach deutschem Recht), da du dein Einrad immer noch als Sport- und Spielgerät deklarieren kannst, und dich dann überall da legal bewegen darfst, wo auch Fußgänger laufen dürfen (mit einer Ausnahme: überqueren von Straßen).

also auf stark befahrenen straßen fahre ich auch nur wenn es nicht anders geht. dort zu laufen finde ich ehrlich gesagt auch nicht besser und aus sicherheitsgründen laufe / fahre ich dann auch so das ich ganz bewusst ein “verkehrshindernis” darstelle -also zwar am rand aber nicht so weit das einem der arsch abgefahren wird sondern das überholt werden muß.
wenn es keine fuß- und radwege gibt läßt sich das in seltenen fällen halt nicht vermeiden.
auf verkehrsarmen, übersichtlichen oder tempolimitierten straßen fahre ich schon - sicher und rücksichtsvoll (zumindest bemühe ich mich :roll_eyes: )
hier im norden gibt es in städten immer mehr projekte wo sich fußgänger, radfahrer und kfz die straße teilen (in kiel z.b. die fahrradstraßen) da ist es sehr gut zu fahren:)

polizei:
wenn jemand etwas will dann frage ich
a. auf welche rechtsgrundlage / vorschrift / verordnung sich die herrschaften den beziehen :thinking:
gegebenenfalls verweise ich darauf das einräder aufgrund ihrer geringen geschwindigkeit keine fahrräder nach § 24 StVO sind oder ich beziehe mich auf “sportgerät unter 11kg”)
b. bei unklarer rechtsgrundlage stelle ich den herrschaften frei eine anzeige zu machen (ordnungswiedrigkeit ist immer ganz schlecht wenns dafür keinen paragraphen gibt :p)
c. niemals - wirklich niemals cash vor ort (ist im ausland evtl. anders).
das ist meines wissens den beamten auch verboten und darauf würde ich sie bei sochen vorderungen auch mal ansprechen;) oder anbieten mit aufs revier zu kommen zum bezahlen mal schauen was sie dann sagen

ich fahre jeden tag zwei mal an einem polizeirevier vorbei die kollegen mußten wegen mir (und allen anderen fußgängern und radfahrern) auch schon mal in die eisen stehen wenn sie bei ihrer eigenen zufahrt (singleroad kein fußweg und zweimal um die ecke durch häuser verdeckt) die kurven schneiden.

jedenfalls mögen die mich nicht wirklich alle:p aber es konnte mir noch keiner aufgrund irgendwelcher vorschriften an den kragen - obwohl das der eine oder andere bestimmt gerne täte:p

also nicht bange machen lassen, fragen, nicht zahlen und immer net lächeln:D
schließlich sind die kollegen ja zu unserem schutz da :roll_eyes:

merkt man ja… :angry:
Mehr sage ich dazu nicht…

Aus Sicht eines dir nicht wohlwollenden Polizisten würden mir da durchaus ein paar Argumente einfallen, wenn du gerade sicher und rücksichtsvoll mit Tempo 48 durch die Gegend bretterst. Da wäre z.B. die fehlende Ausstattung nach §67 StVzO (Licht, Klingel, Reflektoren, …), der Anhalteweg, der bei diesem Tempo sicherlich sehr lang ist, die Tatsache, daß ein Sport- und Spielgerät nach §24 StVO nicht auf der Straße fahren darf und auf dem Gehweg besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist, was bei 48km/h sicherlich nicht gegeben ist. Also du siehst, wenn ein Polizist dir an den Kragen will, wird er auch was finden.

mal davon abgesehen das das eine ganz andere stelle war…bin ich mal gespannt wie mir eine gewisse geschwindigkeit nachgewiesen werden soll :thinking:
außerdem ist mein einrad ein “sonstiges” nach §24 StVO aufgrund einer einschätzung der polizeiverkehrsschule (oder so ähnlich) in eutin. diese ist in besagtem polizeirevier bekannt und danach war ruhe:)
is ja nicht so das sie es nicht versucht haben - bisher aber ohne erfolg:D
die karte von meinem verkehrsanwalt haben sie auch und ich glaube es ist ihnen entweder zu viel arbeit oder sie denken sie bekommen eins vor dem verkehrsgericht auf den sack :thinking:
und das ich das ding vor gericht ausfechte wissen sie auch :roll_eyes:
gegen die bundesrepublik deutschland steht es 5:0 und einmal unentschieden für mich:p und ich würde es ohne weiteres auf ein 5:1 ankommen lassen :astonished:

aber es ärgert mich auch maßlos den eindruck zu haben das die kollegen um einen renitenten älteren bürger einen größeren bogen machen als um eine jugendlichen

ROTFLOL!

Wo ist der Smily mit dem Heilgenschein??? :smiley:

Würde sagen, dass nicht mal das sicher ist! :roll_eyes:

also zu meinem kleinen privatrekord:
das war keine gute idee an der stelle - weil straße und dazu noch mit kurven unübersichtlich und darüber hinaus auch viel zu schnell für die tempo 30zone :roll_eyes: - und auch alles andere als unter kontrolle, da hat wolfgang schon recht und ich versuche ja aus fehlern zu lernen - allerdings gefällt mir auf verkehrsicherem terrain (es soll ja ab und zu auch todesverachtende fußgänger auf munisingletrails geben) das motto von turtle sehr gut:D