Mit Einrad im Straßenverkehr

merkt man ja… :angry:
Mehr sage ich dazu nicht…

Aus Sicht eines dir nicht wohlwollenden Polizisten würden mir da durchaus ein paar Argumente einfallen, wenn du gerade sicher und rücksichtsvoll mit Tempo 48 durch die Gegend bretterst. Da wäre z.B. die fehlende Ausstattung nach §67 StVzO (Licht, Klingel, Reflektoren, …), der Anhalteweg, der bei diesem Tempo sicherlich sehr lang ist, die Tatsache, daß ein Sport- und Spielgerät nach §24 StVO nicht auf der Straße fahren darf und auf dem Gehweg besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist, was bei 48km/h sicherlich nicht gegeben ist. Also du siehst, wenn ein Polizist dir an den Kragen will, wird er auch was finden.

mal davon abgesehen das das eine ganz andere stelle war…bin ich mal gespannt wie mir eine gewisse geschwindigkeit nachgewiesen werden soll :thinking:
außerdem ist mein einrad ein “sonstiges” nach §24 StVO aufgrund einer einschätzung der polizeiverkehrsschule (oder so ähnlich) in eutin. diese ist in besagtem polizeirevier bekannt und danach war ruhe:)
is ja nicht so das sie es nicht versucht haben - bisher aber ohne erfolg:D
die karte von meinem verkehrsanwalt haben sie auch und ich glaube es ist ihnen entweder zu viel arbeit oder sie denken sie bekommen eins vor dem verkehrsgericht auf den sack :thinking:
und das ich das ding vor gericht ausfechte wissen sie auch :roll_eyes:
gegen die bundesrepublik deutschland steht es 5:0 und einmal unentschieden für mich:p und ich würde es ohne weiteres auf ein 5:1 ankommen lassen :astonished:

aber es ärgert mich auch maßlos den eindruck zu haben das die kollegen um einen renitenten älteren bürger einen größeren bogen machen als um eine jugendlichen

ROTFLOL!

Wo ist der Smily mit dem Heilgenschein??? :smiley:

Würde sagen, dass nicht mal das sicher ist! :roll_eyes:

also zu meinem kleinen privatrekord:
das war keine gute idee an der stelle - weil straße und dazu noch mit kurven unübersichtlich und darüber hinaus auch viel zu schnell für die tempo 30zone :roll_eyes: - und auch alles andere als unter kontrolle, da hat wolfgang schon recht und ich versuche ja aus fehlern zu lernen - allerdings gefällt mir auf verkehrsicherem terrain (es soll ja ab und zu auch todesverachtende fußgänger auf munisingletrails geben) das motto von turtle sehr gut:D

KH36 mit Dynamo?

Ich möchte gerne mein 36er so ausstatten, dass es die Auflagen für die Strassenzulassung erfüllt (siehe http://www.unicycling.de/german/unicycle/letter3.html). Der Biss in den sauren Apfel dabei ist das anzubringende dynamobetriebene Licht, aber die Sachlage ist eindeutig.

Ansgar hat an seinem 29" dynamobetriebene Lampen angebracht (Licht fürs Einrad im Winter, Sammelbestellung) und damit, wie weiter unten im Trööd zu lesen ist, gute Erfahrungen gemacht.

Weiss jemand, ob das auch brauchbar am KH36 mit Nightrider Reifen funktioniert?

Ich denke das es mittlerweile mal Zeit wäre das man sich von Seitewn der Verbände da einschaltet. Die fixie Fahrer haben mittlerweile auch in diversen Bundesländern erreicht das sie mit nur einer Bremse fahren dürfen.
Generell kann ich aus unserer Gegend sagen das die Polizei hier MTB / Dirt Räder mit guter Akku Beleuchtung akzeptieren, selbst bei der intensiven Prüfung in der Schule. Ich denke sie wissen sehr genau das die Rennradfahrer eher Verkehrsgefährdend fahren und die MTBler eher nicht und billigen daher den Zustand da er keine sachliche Grundlage hat. Dinge wie die Sonderregelung für Rennräder sind von Lobbyisten durchgeboxt worden und wir haben leider noch keine Lobby. Ich werde es mal anregen, wäre mal was sinnvolleres als sich zu zanken :slight_smile:

@Cyc: gute Erfahrungen mit einer kleinen Einschränkung: Das Befestigungsloch hat sich etwas deformiert, dadurch hat sich der Winkel zum Reifen etwas geändert. Aber: mit Unterlegscheiben und ner etwas längeren Schraube für den Magura-Befestigungssatz sollte auch dieses Thema erledigt sein :wink:

@olarf: Der Zwang zu dynamobetriebenem Licht und die Rennradverordnung stammen aus einer Zeit, als es noch keine hochwertigen LED-Lampen gab. Damals hats 1-2 Stunden gedauert bis die Batterie leer war. Das hat sich heutzutage deutlich geändert. Aufgrund der mittlerweile ausgereifteren Technik wäre demnach eine generelle Anpassung der Gesetzeslage sinnvoll.

@Ansgar: danke für die aktualisierte Information!

Ja, die Technik hat inzwischen wohl die Paragraphen überholt.

Das Problem sehe ich auch gar nicht in möglichen Diskussionen mit grünen Männchen. Da habe ich bislang immer sehr gute Erfahrungen gemacht. Wenn aber mal eine Versicherung mit finanziellen Interessen ins Spiel kommt, dann wird’s mit pragmatisch-konstruktiven Gesprächen mit gegenseitigem Respekt/Verständnis eng, weil es dann nicht mehr nur um ein Knöllchen geht und weil die Regelung vom Bayrischen Innenministerium mit allen Vor- und Nachteilen unzweideutig ist.

Daher befürworte ich sehr, wenn Du Olarf, da eine potentielle Möglichkeit siehst, vielleicht mittelfristig eine Verbesserung zu erwirken. Das würde sicherlich einige von uns aus einer (optimistisch betrachtet) Grauzone in die Legalität bringen.

Ich werde Versuchen die entsprechenden Leute zu motivieren um einen Vorstoß zu machen, die Thematik der Fixies ist gerade ein guter Aufhänger. Eine gut formulierte Petition wäre auch eine Möglichkeit.

Das Risiko ist überschaubar. Es gibt Grundsatzurteile, die Fahrradfahrer mit eingeschalteter Akkubeleuchtung in der Nacht rechtlich gleichstellen zu Fahrradfahrern mit dynamobetriebenem Licht. Insbesondere bei Unfällen führt die (eingeschaltete und funktionierende) Akkubeleuchtung nicht zu Rechtsnachteilen oder einer automatischen Mitschuld. Es kann höchstens sein, daß man aus Anlaß des Unfalls ein Bußgeld wegen nicht zugelassener Beleuchtung zahlen muß. Aber das liegt dann im Bereich von 20 Euro.

Edit: Quellen kann ich leider keine nennen. Meine Infos stammen aus mehreren Artikeln aus der Fahrradpresse, die ich aber leider auch nicht mehr parat habe. Aber ein kleines Rechercheprojekt sollte da brauchbares zutage fördern.

Die würde ich sofort unterschreiben.

Allerdings gab es vor ein paar Jahren schon mal einen ähnlichen Anlauf der MTB-Lobby, der leider nicht erfolgreich war.

  1. das ist gut! Dann werde ich auch auf Batteriebetrieb gehen!
  2. Hohle Steine tropfen stets … oder so ähnlich :wink:

ein einrad fällt wohl unter die kategorie “sportgerät unter 12KG” und muß daher ebensowenig wie rennräder mit festem dynamo ausgerüstet sein. es reichen akkulampen die nachts angebracht werden…

Wo in der der StVO oder StVZO steht etwas über “Sportgeräte unter 12kg”? Ich kenne nur StVZO §67 (11), in der es ausdrücklich um Rennräder mit einem Maximalgewicht von 11kg geht. Das hat weder etwas mit allgemeinen Sportgeräten zu tun, nicht mal mit Fahrrädern im allgemeinen, und die 12kg stimmen so auch nicht.
Selbst MTBs unter 11kg fallen formal nicht unter diese Regelung. Und andere “Sportgeräte” wie z.B. Inline Skates, Skateboards, Bobbycars, Rollstühle, … auch nicht.

sorry war nen kg zu viel:o

und wo steht das mein einrad kein rennrad ist :thinking:
richtig ist aber das dies eine starke fahrradlobby durchgesetzt hat…

Das ist der interessante Punkt. Was ein Rennrad ist, ist im Straßenverkehrsrecht nirgends definiert. Es ist nichtmal definiert, was genau ein Fahrrad ist. Irgendwo gibt es eine Ausführungsbestimmung (kann ich leider nicht konkret benennen), die ein Fahrrad als muskelbetriebenes Fahrzeug mit 2 oder mehr Rädern definiert. In der StVO oder StVZO wird darauf aber kein Bezug genommen.
Fakt ist, daß Gerichte in der Vergangenheit Rennräder gemäß der Wettkampfordnung der UCI definiert haben und selbst sportlich genutzte MTBs nicht als Rennräder im Sinne des §67 (11) StVZO anerkannt wurden.

ich würde dann mit den IUF regeln argumentieren :roll_eyes:

Oli (muniman) ist damit immer durchgekommen - aber wer ihn kennt weis das er jeden dumm und dusselig quatscht und da er sich recht gut im paragraphendschungel auskennt (sicherheitsbranche) schafft er es auch ohne weiteres seinem gegenüber diverse dienstvergehen / minute unter die nase zu reiben - also nicht unbedingt ein masstab für normalsterbliche.
immer noch schön finde ich die episode als er angehalten wurde weil auf dem einrad mit dem handy telefonierte:
" sie wissen das telefonieren beim fahrradfahren verboten ist!?"
Oli: " können sie ihrer kollegin mal erklären warum das so ist?"
“damit die hände am lenker sind”
Oli:" genau!" läßt sie stehen und fährt weiter:p

Einräder sind wohl nur dann strassentauglich, wenn sie den Bedingungen entsprechen, die im Schreiben des Bayrischen Innenminisiterium (http://www.unicycling.de/german/unicycle/letter3.html) aufgelistet sind. Bewege ich mich also auf Radweg oder Strasse, dann kann und muss ich mich darauf berufen. Dort steht aber unter Punkt 10 explizit, dass so solch ein Einrad kein “Rennrad” im Sinne des § 67 Abs. 11 StVZO ist!

Wie gesagt in der Diskussion mit Grünfarbenen (oder blau) sehe ich das entspannt, vor Gericht weniger.

Da der Marathon in Düsseldorf sicherlich als Rennen zählt und ich da auf meinem 29er mitgefahren bin, müsste das 29er doch sicherlich als “Rennrad” zählen… :smiley:

genial :slight_smile:
nur gut, daß die nicht mit §23(3) argumentiert haben…

oder reicht es in Ermangelung eines Lenkers (falls keiner montiert ist), sich am Handy festzuhalten um keine freien Hände zu haben? ;):smiley: