Fahrradfahrer bitte absteigen

@Unic: Nee, da Schild am Bohrer hatte ich ja nur das Schild ausgetauscht und war wohlweislich nicht durchgefahren.

Juristisch gesehen wäre aber interessant zu wissen, ob das Verbot dann für mich gelten würde oder für das Einrad. Stell dir vor du kaufst über Ebay ein gebrauchtes Einrad und dann ist es mit einem Fahrverbot belegt. :astonished:

@Unikum: wenn drahtig-ausgemergelte Schweizer, die es gewohnt sind im Frühtau vor Sonnenaufgang mit geschulterter Armbrust und Alphorn jodelnd über schroffe und exponierte Grate von der Alm ins Tal hinabsteigen, um die frisch gemolkene Milch in der Käserei abzuliefern, sich dazu durchringen solch ein Verbotsschild aufzustellen, dann … (habe ich jetzt genügend Klischees bedient um den Punkt zu machen? :D)

Will sagen, dass die Alpen kein Freizeitpark sind, sondern wer dort unterwegs ist muss wissen was er tut, auch ohne Schilder. Wenn da dann ein Einheimischer ein Gefahrenschild hinstellt, dann würde ich dem eine ernsthafte Reflektion widmen.

Ich schätze mal, dass Yeti’s Schild für Radfahrer ein Verbotsschild ist und für Einradfahrer eine herausfordernde Provokation. :smiley: