Dieses Thema wurde ja schon ausführlich diskutiert. Wer möchte, kann unterwww.unicycling.de -> Einrad -> Info -> Einradfahren im Straßenverkehr
nachlesen, was es damit auf sich hat.
Allerdings habe ich neuerdings eine interessante zusätzliche Information. Und zwar, wie sieht es denn außerhalb Deutschlands aus? Für alle, die in Deutschland wohnen (egal ob sie Deutsche sind oder nicht), gut:
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist ein internationaler Vertrag der UNESCO, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. In Art. 3 Absatz 5 stehtDie Vertragsparteien sind gehalten, zum internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet die Fahrräder und die Motorfahrräder zuzulassen, welche den in Kapitel V festgelegten technischen Bedingungen entsprechen und deren Führer ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei haben.
Das bedeutet, daß Personen mit Wohnsitz in Deutschland in all den Ländern mit dem Einrad auf der Straße fahren dürfen - entsprechende technische Ausstattung des Einrads vorausgesetzt -, die diesen Vertrag ratifiziert haben. Das sind fast alle Mitgliedsländer der UNESCO mit folgenden Ausnahmen: Chile, Costa Rica, Ecuador, Ghana, Großbritannien und Nordirland, Vatikan, Indonesien, Japan, Mexiko, Portugal, Südkorea, Spanien, Taiwan, Thailand und Venezuela. Es bleiben also 178 Länder, die dem Vertrag zugestimmt haben.
Und was ist mit Leuten, die nicht in Deutschlands wohnen? Da gelten die Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes, wobei es in den meisten Ländern dieser Welt vermutlich keine Regeln für Einräder im Straßenverkehr geben wird (ebenso wie in Deutschland bis vor ein paar Jahren).