Einräder mit Gewichtsbeschränkung

Teilweise sieht man bei Einrädern Herstellerangaben, daß das Einrad für Fahrer bis zu einem maximalen Gewicht von xx Kilo geeignet ist. Diese Angaben entbehren meist jeder Grundlage und sind wahrscheinlich völlig willkürlich gewählt.
Nun stellt sich aber folgende Frage: wenn man jemandem (insbesondere einem Anfänger) so ein Einrad in die Hand drückt (z.B. im Rahmen eines Vereins) und derjenige das zugelassene Gewicht überschreitet, kann man dann formale Probleme bekommen, falls sich derjenige verletzt und eine Versicherung oder ein Anwalt glaubt, die Ursache darin zu sehen, daß das Einrad für sein Gewicht nicht zugelassen war?
Oder anders ausgedrückt: trägt man als derjenige, der das Einrad zur Verfügung stellt die Verantwortung dafür, daß die Spezifikation eingehalten wird?

das ist eine rein juristische Frage. Und die Juristen werden sich nie zu einer eindeutigen Aussage hinreißen lassen.
Im Zweifelsfall den Juristen der Versicherung kontaktieren, über die der Verein versichert ist. Da (im Zweifelsfall) diese Versicherung einspringen muss, wäre deren Jurist auch der einzige, der sich zu einem (schriftlichen) statement festnageln lassen würde.