Einrad und Hausratsversicherung

Hat jemand eine Ahnung oder schon entsprechende Erfahrungen gemacht wie normale Hausratsversicherungen in Deutschland mit gestohlenen Einrädern umgehen? Mir fallen da zwei Möglichkeiten ein:

  • Ein Einrad wird als Fahrrad betrachtet und die Hausratsversicherung zahlt nur, wenn man Fahrraddiebstahl zusätzlich versichert hat.
  • Das Einrad gilt als [I]Möbelstück[/I] oder sonstiges Inventar, so daß die Versicherung bei Diebstahl zahlt, aber nur wenn es zu Hause gestohlen wird

Viele Grüße,
Wolfgang

Konkrete Erfahrung mit der Versicherung habe ich nicht. Ich denke aber, dass einer Versicherung gemeldete Einraddiebstähle so selten sind, dass Du durch Deine eigene Beschreibung großen Einfluss darauf hast, was passiert.

Wenn Du schreibst, dass Dir “Artistikzubehör (Einrad)” geklaut wurde, ist das natürlich was anders, als wenn Du für ein “hochwertiges Straßenrad mit Nabenschaltung (Einrad)” bei der Versicherung um Ersatz bittest.

Viel Erfolg,
j.

Danke für die Antwort, Jürgen. Zum Glück wurde mir bisher kein Einrad geklaut (einmal allerdings nur, weil ich den Dieb zufällig beim klauen überrascht habe - er hat zwar mein Einrad nicht bekommen, ist selbst aber leider entkommen). Allerdings stelle ich das Einrad ziemlich oft irgendwo ab und Einräder werden bekanntlich gerne geklaut. Da eine Schadensmeldung bei der Versicherung ja schnell gemacht werden muß um glaubwürdig zu sein wollte ich einfach mal vorsorglich wissen, was da im Fall der Fälle auf mich zukommt.

Die Argumentation mit dem “Artistikzubehör (Einrad)” könnte übrigens schwierig werden, wenn der Tatort der Fahrradständer vor dem Supermarkt oder etwas in dieser Richtung ist.

Viele Grüße,
Wolfgang

Den letzten den ich gesehen habe ,war mit dem Einrad im Supermarkt.
Ich Wünsch Dir viel Glück!
Liebe Grüße Renate