Rechtslage: Wo ist Einradfahren in Österreich verboten & erlaubt ?

Update

Jetzt hat mich grad der Schaffner des RailJet der um 19:30 von Wien West nach St. Pölten fährt angesprochen (das erste Mal), das freundliche Mail vom ÖBB Kundenservice gelesen und sich den Namen der Kundendienstmitarbeiterin notiert und mein Einrad photographiert. Sagte auch noch irgendwas von Faltrad und nur verpackt und so.
Mal sehen wie sich das entwickelt.

Grüße

Byc

Fazit:

Habe meine Einräder seither immer problemlos transportieren können, entweder passen sie ins Gepäckfach oder ich stell in den Radabstellplatz. Karte wollte keiner mehr sehen, und der Schaffner der letztens noch mal nachfragte und das Photo machte hat mich freundlich gegrüßt und in etwa “Jetzt kenn ich das Monster schon” oder so gesagt.

Also, ÖBB doch lieb zu Einradfahrern.

Grüße

Byc

Meine Erfahrung ist, dass alles was unter den Sitz passt, als Gepäck ohne Aufschlag akzeptiert wird. Wenn man die Pedale abschraubt, passt auch ein
36er in fast allen Nahverkehrsgarnituren dort unter die Sitzbank, wo zwei Doppelplätze Rücken an Rücken angeordnet sind. Kleinere Räder passen ohne Pedale überall drunter. Bei weiteren Fahrten schraube ich beim 29er die Pedale und den Sitz ab, und steck alles in eine große IKEA Plastiktasche. Damit ist das klar ein Gepäckstück und ich hatte noch nie Probleme. Fürs 36 habe ich eine Tasche aus Nylon geschneidert (Stoff und Zip ca. 40€). Pedale wieder abschrauben. Dann ist das offensichtlich kein Fahrrad sondern ein Instrument und wird ohne Diskussion mitgenommen.

Ja so etwas hatte ich für meine Flüge nach Düsseldorf.
Aber wenn ich mit dem Einrad zum Zug fahr, und am Westbahnhof gleich wieder aufsteigen und weiterfahren will, tu ich mir das Einpacken nicht an.
Bisher hatte ich allerdings auch nie Probleme. :stuck_out_tongue:

Heute morgen im REX nach Wien hatte ich wieder mal einen Schaffner der unfreundlichen Sorte.

Beim vorbeigehen am Bahnsteig hat er noch freundlich zurückgegrüßt, beim einsteigen einen Waggon weiter hinten (meist hat der 2te oder 3te Waggon eine geräumige Gepäcks/fahrradabstellnische, obwohl im REX keine Fahrräder transportiert werden) hat er laut “Na, na!” nachgerufen.
Ich dachte mir nur “aber sicher doch”, eingestiegen, 36" Handgepäck in die Nische gestellt und Sitzplatz gesucht.
Beim Fahrscheinkontrollieren meine Jahreskarte hergezeigt, fragt er mich ob ich eine Fahrradkarte habe. “Das ist kein Fahrrad sondern Handgepäck” sag ich.
Er darauf “Rad ist Rad, außerdem dürfen keine Fahrräder im REX transportiert werden” worauf ich entgegne “das ist Handgepäck, ich hab den fahrradkartenpreis schon einmal Rücküberweisung bekommen, ich kann ihnen das Mail zeigen in dem die OEBB-Auskunft sagt das Einräder Handgepäck sind”
“Dann gehört es aber in die Gepäckablage und da Passats nicht rein” erwidert er.
Dann ist es halt ein großes Handgepäck, einen Kontrabass würde ich ja auch in die Nische stellen" sag ich, worauf er noch irgendwas unverständliches gemurmelt und dann weiter gegangen ist.

Grüße

Byc

Mein Senf

Nachdem ich mir grad die beiden Freds durchgelesen hab, kann ich mich nicht zurückhalten und muss auch ein bissl von meinem Senf dazugeben.
@ AXXI:
Um Deine Eingangsfragen zu beantworten (soweit ich das kann):
Füßgängerzone: wahrscheinlich wie am Gehsteig
Gehsetig: Ja, solange man niemanden behindert oder gefährdet (entscheidet das Organ der Straßenaufsicht)
Radwege: Nein
Fahrbahnen: Nein
Fahrverbot: Ja (Ich denk Fahrverbote gelten nur für Fahrzeuge)
Forststraßen: Is wahrscheinlich erlaubt
Wanderwege: Is wahrscheinlich nicht verboten, aber der Förster hat’s normal nicht gern.
Zu Deinen StVO-Ausführungen muss ich leider sagen, dass in der Gesetzgebung (und -Vollziehung) nicht zwischen Einrädern unterschiedlicher Größen/ Verwendungszwecke unterschieden wird.
Bei mir is schon argumentiert worden, dass in der StVO zwar nicht präzisiert wird, wie viele Räder ein Fahrrad haben muss, dass aber die Muskelkraft auf “die Antriebsräder” übertragen wird und das Fahrzeug also mehrere Räder haben muss. Das is zwar prinzipiell ein Blödsinn, weil das ca 99 % aller Fahrräder ausschließt - Ich kenn nur sehr wenige Fahrräder mit mehreren Antriebsrädern und es lässt die Frage offen, ob nicht ein Twice dann eines der ganz wenigen legalen Fahrräder ist - Aber da bleibt noch immer das Problem mit den zwei unabhängigen Bremssystemen. Laut Verwaltungsgerichtshof reicht nämlich eine starre Übersetzung nicht als Bremsvorrichtung aus, weil es von der Kraft und dem Geschick des Fahrers abhängt, ob das Rad die vorgeschriebene Bremsleistung erreicht (Das Urteil war erst vor Kurzem).
Nachdem wir alle aber nur sehr selten Schwierigkeiten haben, tät ich sagen, wir bleiben bei Carinas Vorschlag. Lass ma’s mal so wie’s is und fallen nicht weiter auf.
Sollte einmal wirklich wer zahlen müssen, der es sich nicht leisten kann (oder will) machen wir hier einen Spendenaufruf und haben die 30 € schnell beisammen.
Und wenn sich die Vorfälle häufen sollten, kann man ja noch probieren, die Zeitung einzuschalten, die sind für solche absurden Geschichten normal zu haben.
Falls es wer hören will, kann ich gern noch ein paar Gschichtln druckn (egal ob Polizei oder ÖBB oder VOR :slight_smile: ), aber ich denk für’s erste is es genug.

Zumindest in Deutschland schließen solche Formulierungen den Singular normalerweise mit ein. Z.B. ist es verboten Fahrräder zu stehlen. Trotzdem sehen deutsche Gerichte es auch als strafbar an, wenn man nur ein Fahrrad klaut.

Das technische Argument, daß bei jedem normalen Fahrrad die Antriebskraft auf nur ein Rad übertragen wird, hast du ja schon genannt.