Rechtslage: Wo ist Einradfahren in Österreich verboten & erlaubt ?

Wie sieht die rechtliche Situation für das Einrad in Österreich aus?

Darf man die Fußgängerzonen befahren?
Darf man die Gehsteige befahren?
Darf man die Radwege befahren?
Darf man die Fahrbahnen befahren?
Darf man bei Fahrverbot fahren?
Darf man die Forststraßen befahren?
Darf man die Wanderwege befahren?

LG AXXI

Du als Österreicher darfst nirgends fahren. Ich als Deutscher darf bei euch überall da fahren wo man mit dem Fahrrad fahren darf. Dank Wiener Straßenverkehrsabkommen von 1968. :stuck_out_tongue:
Les dir mal diesen Thread durch. Da ist das alles ausdiskutiert.

Offiziell quasi nirgends, aber in der Praxis ists eh jedem Polizisten egal. Die meisten lächeln dich nur an. Problematisch wirds wenn man zB mit dem Trial irgendwo in der Stadt herumhüpft, da bin ich schon oft vertrieben worden. Aber eig immer von Privatleuten/Geschäftsinhaber. Muni auf Wanderwege wird auch nicht immer so locker gesehen. Frag einfach nicht lange aondern fahr, da gibts am wenigsten Scherereien :wink:

@ Jeti:
Ein Fall von Inländerdiskriminierung wenn es tatsächlich so ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Inländerdiskriminierung

Vielleicht investiere ich ja mal die Eingabegebühr von 220 € für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Siehe: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/service/faq.html

Der Thread ist informativ und unterhaltsam - danke für den Link. Ich habe alle 15 Seiten gelesen.

@ Carina:
Ja, in Österreich hat man zwar den Eindruck es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, dafür wird dann vielleicht manches auch etwas lockerer genommen als in Deutschland. Wie Wolfgang schon im verlinktem Thread geschrieben hat, geht es in erster Linie jedoch um die rechtlichen Folgen bei einem Unfall.

LG AXXI

Übrigens : Wolfgang = Yeti. Ich habe irgendwann mal meinen Benutzernamen gewechselt.

Meine Interpretation der österreichischen StVO (Straßenverkehrsordnung)

Die 220 € für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof kann ich mir sparen, da das Einradfahren auch in Österreich nicht verboten ist.

So ein Verbot kann ausschließlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert sein. Der Begriff Einrad kommt dort nicht vor.

Hier kann die Österreichische StVO abgerufen werden: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

Was ist ein Einrad laut StVO?
Dazu hilft ein Blick auf § 2. Begriffsbestimmungen.

Es gibt den Überbegriff “Fahrzeug”:

Ist ein Einrad laut StVO ein “Fahrzeug”?
Ja, solange es sich nicht z.B. um eine Giraffe mit winzigen Rädern, oder ein Kindereinrad, das bei einem Erwachsenen zusammenbricht und diesem viel zu klein wäre handelt, ist ein Einrad ein “auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel”. Anmerkung: Eine Straße besteht aus der Fahrbahn, Gehsteig, …

Ist ein Einrad laut StVO ein “Fahrrad”?

Ja, laut StVO ist also ein Einrad ein “Fahrrad”. Wie auch die Zweiräder, hat das Einrad genau ein Antriebsrad, auf das die menschliche Kraft übertragen wird. § 2.22.a) definiert weder die Anzahl der Antriebsräder noch die Anzahl der Gesamträder. Somit kann ein Fahrrad laut § 2.22.a) beliebig viele Räder aufweisen, somit auch lediglich eines.

Untermauert wird das durch § 2.22.c) der den Tretroller auch als “Fahrrad” definiert:

Den Tretroller hat der Gesetzgeber also bewußt als Fahrzeug mit 2 Rädern definiert, und beim Fahrzeug mit Pedalen hat er buwußt die Anzahl der Räder nicht definiert.

So, ein Einrad ist also laut StVO ein “Fahrrad”!

Darf man in Österreich mit einem Fahrrad laut StVO auf einem “Gehsteig” oder “Gehweg” fahren?

Der Gehsteig ist laut § 2.10. so definiert:

Der Gehweg ist laut § 2.11. so definiert:

§ 8. 4. Definiert die Fahrordnung:

Somit darf man mit dem Einrad lediglich auf der Fahrbahn oder Radfahranlagen fahren.

Bei § 68.3.a Verhalten der Radfahrer steht:
“Es ist verboten, auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,”

Solange die Hände am Sattel sind, hat man also kein Problem.

Noch zu beachten:

§ 66 StVO Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen:

Die Verordnung auf die sich § 66 der StVO Absatz 2 bezieht, ist hier nachzulesen: RIS - Fahrradverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.01.2024

Die Paragraphen, die auch für Einräder gelten:

Somit muß die Lichtanlage in Öterreich nicht von einem Dynamo gespeist werden. Batterien sind auch erlaubt. Und jedes Fahrrad (also nicht nur die Rennräder) darf in Österreich bei Tageslicht und guter Sicht ohne Lichtanlage betrieben werden (siehe Ziffer 4).

Wer mit Muskelkraft + Felgen- oder Scheibenbremse eine Bremsverzögerung von 4 m/sec² ab 20 km/h im Schnitt schafft, hat am Einrad ausreichende Bremsen.

Anmerkung: Der Vorteil, diese technischen Bedingungen nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung zu definieren ist, dass sie leichter geänert werden können. Somit kann schneller auf technische Entwicklungen reagiert werden.

Was der Gesetzgeber zum Spielen auf Straßen meint:

Im § 88. geht es um das Spielen:

Also Springschnurspringen, Hockey, Einradhockey, Schach, Turnen, Tricks mit dem Einrad usw. sind auf der Fahrbahn verboten, außer es handelt sich um eine Wohnstraße, mit der Außnahme:

Ist ein Einrad das mit einer Bremse ausgestattet ist, ein fahrzeugähnliches Kinderspielzeug, oder ein vollwertiges Fahrzeug?

Eindeutig nein, denn für den Gesetzgeber ist fahrzeugähnliches Kinderspielzeug etwas, das lediglich bei geringer Neigung beherrschbar ist. MUnis fallen da sicher nicht drunter.

Darf man mit dem Einrad auf Gehsteigen oder Gehwegen spielen?
Hierzu definiert & 88.2.:

Somit darf man also auch Gehsteige oder Gehwege mit dem Einrad befahren, solange es sich nicht um eine Beförderung, sondern um ein Spiel handelt: Wheel-Walk, Seat-out, Gliding & Coasting, Spins und Pirouetten, Stand up, Handwalk, Springen, Unispins, Hoptwists, Varials, Flip Tricks, Plants, Grinding, Stationary und selbst Pendeln darf am Gehsteig erfolgen, so man keine Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Anmerkung: Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer.

Und ausschließlich das Spielen mit Einrädern bzw. Einräder als Kinderspielzeug bezieht sich also die Info des Ministeriums auf der Seite oesterreich.gv.at – Startseite

Die Seite auf help.gv.at interpretiert also nur einen Paragraphen der StVO und das auch noch falsch. Sie läßt außer Acht, dass es neben Einrädern zum Spielen auch solche zur Beförderung gibt bzw. das man mit einem Einrad spielen kann (und das auch auf Gehsteigen nicht verboten ist), oder es als Beförderungsmittel nutzen kann. Das war dem Autor dieser Seite wohl nicht bekannt.

Im § 88.a. geht es dann übrigens um das Rollschuhfahren:

Das Überqueren der Fahrbahn ist nicht verboten:

Rollschuhe dürfen also lediglich nicht auf der Fahrbahn benutzt werden (außer zum Überqueren), sonst überall.

Fazit:
Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung sind Einräder, die nicht gerade zum Spielen verwendet werden Fahrräder, und dürfen daher auf der Fahrbahn und auf Radwegen benutzt werden. Das auch ohne Lichtanlage, wenn man bei Tageslicht und guter Sicht unterwegs ist. Es ist jedoch eine zusätzliche Bremse und zahlreiche Reflektoren nötig. Auf Gehsteigen und Gehwegen darf nicht zum Zwecke der Beförderung gefahren werden.

Einräder dürfen zum Spielen, wenn sie also nicht der Beförderung dienen, auf Wohnstraßen und dafür freigegebenen Fahrbahnen, sowie Gehsteigen und Gehwegen gefahren werden, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Ich bin gespannt, wie http://195.66.135.133/forums/showthread.php?t=87785 ausgeht.

LG AXXI

Au weia! :roll_eyes: Dass mir sowas keiner für Deutschland macht. Es gibt Dinge, die will ich gar nicht wissen!

Hast du gelesen was du geschrieben hast? Deine Interpretation der Textstellen, die du zitierst, widerspricht diesen an mehreren Stellen…

Um mal ein Beispiel (gibt noch mehr solche Stellen) zu bringen:

im Zitat steht, das ein Fahrrad ein zweirädriges Fahrzeug ist -> verstehe ich also richtig das dein Einrad zwei Räder hat, damit es ein zweirädriges Fahrzeug und somit ein Fahrrad ist?

Man könnte auch einfach kein Aufsehen erregen und alles so lassen wie es ist. Da groß nach (sowieso nicht vorhandenen) Erlaubnissen zu suchen macht sicher nichts besser. Die momentane Lage (für das Einrad gibt es keinen eigenen Gesetzestext) ist eh recht angenehm. Wenn das Einrad in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden sollte wird sicher nichts besser…

Wahre Worte.

Vor einiger Zeit hatten wir hier schon mal einen Deutschen, der unbedingt “Rechtssicherheit” wollte und fast alle damit genervt hat. Vor allem war er nicht bereit, irgendwelche Gegenargumente zu seinem Regelungswahn zu akzeptieren und fing dann an, hier Leute persönlich anzugreifen. Ich habe jetzt allerdings keine Lust, hier danach zu suchen.

Nicht falsch verstehen. Ich will AXXI keineswegs mit diesem Typen vergleichen. Ich möchte nur davor warnen, sich zu verbissen an der Materie festzuhalten.

+10

Grauzonen bieten bei solchen Randsportarten ohne große Lobby wie Einradfahren die einzige “Rechtssicherheit”. Bevor sich die Gesetzgeber nämlich mit den notwendigen Rahmenbedingungen befassen würde, würden sie wohl einfach Verbote aussprechen.

Hier ist übrigens der alte Thread. Im nachhinein sehr amüsant zu lesen :smiley:

Und ein Zitat liegt mir ganz besonders am Herzen:

Am Thema interessierte: Achtung nicht einfach, daher KONZENTRIERT lesen und mitdenken

@ ansgar:
Ja, Nein.
Deine Antwort zeigt, das Du den Text leider nicht verstanden hast. Lese ihn noch mal konzentriert durch. Ich habe für Dich weiter unten noch eine ausführliche Erklärung (zur Sicherheit mit viel Redundanz :D) angeführt.

@ Carina:
Das es für das Einrad keinen Gesetzestext gibt ist nicht richtig. Laut StVO handelt es sich bei Einrädern um Fahrräder (so sie nicht Spielzeug sind).

@ From the Woods:
Es ist nicht einfach Verbote auszusprechen. Bei den wenigen Einradlern sind unsere Parlamentarier viel zu faul das Gesetz zu ändern. Tausend mal bedeutendere Gesetzesänderungen werden seit vielen Jahren nicht durchgeführt.

Zur Zeit versucht das Verkehrsministerium in deren Interpretation das Einradfahren beinahe überall zu kriminalisieren. In dieser Interpretation sehen die Beamten Einräder auschließlich als Spielzeug. Wenn man die StVO genau liest und sich mit Einrädern ein wenig auskennt, stellt man fest, dass diese Interpretation falsch ist.

@ hugo: Das war ja eine andere Thematik. Mein Beitrag zeigt, das eine Petition überflüssig ist.

Da es offenbar noch Zweifel gibt, dass Einräder (nicht alle) laut StVO Fahrräder sind, will ich das hier noch mal etwas genauer erklären:

In der StVO sind verschiedene Begriffe definiert. Z.B. was laut StVO ein Gehweg ist, was ein Gehsteig ist, eine Straße, eine Fahrbahn usw. Es ist auch definiert, was laut StVO ein Fahrrad ist:

§ 2. 22. Begriffsbestimmung Fahrrad:

a) beschreibt ein Fahrrad, b) beschreibt ein Fahrrad, c) und d) auch. All das sind also Fahrräder im Sinne der StVO.

Sehen wir uns a) genauer an:

Was ein Fahrzeug ist, ist ebenfalls in der StVO definiert. Siehe auch mein Posting mit der Analyse vom 04.08. Hier habe ich dargestellt, das ein Einrad auch ein Fahrzeug im Sinne der StVO ist.

Dieses Fahrzeug hat also einen Antrieb. Der Antrieb ist die menschliche Muskulatur. Es wird angetrieben, indem die menschliche Kraft mit einer Vorrichtung auf die “Antriebsräder” wirkt.

Warum hat der Gesetzgeber die Mehrzahl (“Antriebsräder”) verwendet?
Es gibt zwar Zweiräder mit Allradantrieb. Beinahe alle in Österreich verkauften Zweiräder besitzen jedoch lediglich ein Antriebsrad. Und die Rechtssprechung zeigt, das nicht lediglich die wenigen Allrad-Zweiräder als Fahrrad laut StVO gesehen werden, sondern auch die tausenden Zweiräder, bei denen lediglich ein Rad angetrieben wird.

Halten wir fest: In der Definition a) ist also die Mehrzahl von Antriebsrad verwendet worden. Praktisch alle rein mit Muskelkraft angetriebenen Fahrzeuge haben jedoch lediglich ein Antriebsrad. Somit ist die Mehrzahl als “alle vorhandenen Antriebsräder” zu verstehen. Damit sind die wenigen Allrad-Zweiräder ebenfalls laut StVO Fahrradäder.

Noch deutlicher wird dieser Umstand, wenn man sich c) anschaut. Denn hier ist die Anzahl der Gesamträder genau definiert. In a) ist weder definiert wie viele Gesamträder noch wie viele Antriebsräder ein Fahrzeug haben muß, damit es laut StVO ein Fahrrad ist.

Die frohe Botschaft lautet also:

Ein Einrad ist laut StVO ein Fahrrad!
Denn bei einem Einrad wird ebenfalls das eine Antriebsrad durch “eine Vorrichtung”, also den Pedalen + Kurbel durch “menschliche Kraft”, also mit der Beinmuskulatur angetrieben.
Quod erat demonstrandum.

So, jeder der mit mit unserer Beamtenschaft Probleme bekommt, weil er das Einrad am Radweg oder Fahrbahn als Beförderungsmittel nutzt, darf gerne meine Argumente verwenden.

Mir fallen keine qualifizierten Argumente ein, die eine andere Interpretation des Gesetzestextes zulassen. Vielleicht Euch?

LG AXXI

Unsere erste Begegnung mit Polizisten war auf einem Radweg, die standen da am Straßenrand und kontrollierten vorbeikommende Autofahrer.
Wir haben gegrüßt, sie waren ins Gespräch vertieft.
Als wir dann später mit dem Auto vorbeikamen, wurden wir natürlich aufgehalten und kontrolliert, auf einen Alkoholtest verzichteten sie dann mit der Bemerkung “Sie sind ja grad mit dem Einrad vorbeigefahren.”
War allerdings am Stadtrand, nahe am See. Vielleicht hätten sie in der Innenstadt anders reagiert.

Grüße

Byc

Ich finde ja, dass diese STVO Auslegungsversuche reine Gehirnwixerei sind :smiley:
Im Ernstfall wird es sicher sehr schwer bis unmöglich da vor dem Verwaltungsgericht Recht zu bekommen.
Und wenn doch, dann gibt es schneller einen Erlass der das Einradfahren verbietet, als man Einrad sagen kann.
Schließlich hat Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun und Gesetze folgen keinerlei Logik sondern den Befindlichkeiten von Politikern und Parteien. :o:( :angry:
Und bevor ich ins “Jogisieren” komme, hör ich schnell wieder auf :stuck_out_tongue:
Der Reifen wirkt schon.

Wieso gibt’s diesen Thread dann überhaupt? Was erwartest du dir? Wenn sich am Gesetz nichts ändert wird sich auch deren Interpretation nicht ändern. Im schlimmsten Fall gibt es halt einen Präzedenzfall der Einradfahren mit höheren Geschwindigkeiten als Gefährdung einstuft. Im besten Fall wird Einradfahren überall erlaubt, aber wieso das Risiko eingehen, wenn doch jetzt schon kaum jemand Probleme hat.

Der beste Weg ist immer noch rücksichtsvolles Verhalten.

Lass das Thema gut sein.

Es is doch egal ob erlaubt oder nicht ich zumindest würde auch weiterfahren wenn es Verboten währe !

und generell gibt es ja das Sprichwort:

WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER!

also wiso beschwähren, :thinking: es hat sowiso keinen sinn. Nimand wird etwas am gesetz ändern. !

fahrn ma einfach weiterhinn überall und nützen die lücken des Gesetzes aus !

z.b. Könnten wir viele “Geile” DH-Wege nicht benützen denn auf dießen ist das Fahrradfahren meist verboten…

also bleibt alles beim alten und wir versuchen am besten nicht allzusehr aufzufallen ! :stuck_out_tongue:

Wie willst da DAS machen :smiley:
Als Einradfahrer im Gelände NICHT auffallen :roll_eyes:
Ansonsten +1

sag ich doch revolution! anarchie!!
freie welt für freerider!!!

reifen für alle :roll_eyes: :smiley:

Du vergisst, wir haben bereits Anarchie :o
Jeder macht was er will, besonders diejenigen die an der Macht sind.
Wir armen Würstchen müssen uns dem Druck von oben beugen oder selbst rauf kommen.
Dann beginnt das Spiel wieder von vorne :o
Und leider sind die Meisten bereits so tief gesunken, dass sie den Kakao durch den sie gezogen werden auch noch trinken.