Nimbus in Deutschland verboten?

Gute Idee eigentlich…
Wollte nur unbedingt was unternehmen, weil ich selbst ein Nimbus habe. Hab mir mein Nimbus sogar an die Wand gemalt und jetzt verboten? NEEE nicht mit mir!

ich hab zwar selbst kein nimbus aber finds trotzdem krass das es einfach so verboten wird… was machen die nimbus fahrer wenn sie erstzteile brauchen?! natürlich kann man an ein nimbus auch KH teile schrauben aber es geht ums prinzip :wink:

Ansich ist Markenrecht ja was ganz vernünftiges…
Beispiel: Ich bin der Erfinder und Hersteller von “Bionade” und ganz erfolgreich damit - ich identifiziere mich mit meinem Produkt und meiner Firmenphilosophie.
Leider gibt es in meinem Land kein Markenrecht - und da kommt doch glatt der nette Hersteller von Chemiewaffen und Anti-Personen-Minen auf die Idee, sein neuestes Produkt auch “Bionade” zu nennen. Darf er - gibt ja kein Markenrecht… :stuck_out_tongue: Da wäre ich doch froh, ich einem Land MIT Markenrecht zu leben…

Also warten wir erstmal ab, wer´s war, schreiben ihm dann einen höflichen Brief und werden dann erst so richtig sauer!

floW

habe auch ein Nimbus und trinke Bionade (also jetzt die echte…)

Nur weil Nimbus nicht mehr verkauft werden darf, heißt das doch nicht das das du dein Einrad auch nicht mehr benutzen darfst…
Ganz ruhig mit den jungen Pferden lol

Das eine hat mit dem anderem nix zu tun.

Der Roland wird eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung (also für ihn und für uns) finden.

Ist mir schon klar, dass ichs weiter benutzen darf… Wär ja schlimm sonst.
Aber trotzdem ich finde Nimbs ist eine sehr gute Marke und ich brauch öfters ma Ersatzteile =(

Ja hofentlich findet Roland ne Lösung

geil der schwarzmarkt blüht natürlich was den sonst
Das geht jetzt wie mit den waffen
wer ein nimbus will mus ins ausland fahren.

also an die letztennimbus besitzer
ihr könnt jetzt richtig kohle machen
indem ihr eures verkauft
Biete das letzt seiner art an und ihr werdet Reich

20" trials mit 125mm kh kurbeln.
ich nehme angebote ab 800 € entgegen.

Also wenns dabei bleibt daß keine Nimbus Einradartikel mehr verkauft werden können, dann soll Roland doch in Absprache mit dem Hersteller “Submin” Teile und Räder verkaufen.

Das haben andere schon vorgemacht. Vielleicht kennt der eine oder andere den Computer-Händler “Snogard”. Hört sich Schwedisch an, oder? Ist aber nur “Dragons” von hinten (was man auch am Logo an der Eingangstür erkennt).

Allerdings halte ich ein solches Gebaren eines Markeninhabers auch für sehr fragwürdig, wenn er nicht die gleichen oder ähnliche Produkte vertreibt. Da sollte man sich gegenseitig dulden. Auch wenn der eine Limo und der andere Raketen herstellt. :roll_eyes: Insofern würde ich mich am Protest beteiligen, wenn fest steht, wer der Übeltäter ist.

Hy Leute
um erlich zu sein ich find das von euch nicht ok das ihr an die anderen Nimbus Firmen Beschwerde Briefe schreibt.
Den Ihr habt wahrscheinlich jetzt auch Firmen erwischt die eventuell auch mit drunter leiden das der Name vom Markt genommen wurde oder geschützt ist ih hättet vielleicht erst mal mit Petra und Roland in verbindung treten sollen bevor ihr das Thema so öffentlich macht den ich weiß das von der Nimbus sachen schon seit über einer Woche und wir haben es extra nicht öffentlich gemacht. Das nicht solche Beschwerde schreiben einfach raus geschickt werden.

upps

äääähhh ja.
ich war vielleicht etwas zu schnell, unikpanik hat recht, sorry:o
also ich nehm alles zurück und behaupte das gegenteil

jogi

Mir leuchtet nicht ein, warum einer von vielen plötzlich ein besonderes Recht auf den Namen erheben kann. :thinking:
Wenn ich erster mit dem Namen bin, ok aber so…Wo bleibt da das Recht der anderen?

Wenn jetzt aber der eine in 5L Flaschen abfüllt und der andere die Handtaschenrakete auf den Markt bringt (…die Handetasch muss fliegen, baby) könnte es zu Verwechslungen kommen (das zischen ist nicht die Kohlensäure…!)

Falls du also den Falschen angemeckert hast, finde ich, daß du dich dann auch schriftlich entschuldigen solltest. Nur meine persönliche Meinung.

Im Allgemeinen wird vorher geprüft, ob nicht schon ein “natürlicher” Namensinhaber existiert. Das klappt natürlich nur, wenn man ihn auch einfach findet. Überhapt wird auch geprüft, ob sich ein Name überhaupt schützen läßt, oder ein allgemeiner Begriff ist (was meines Erachtens für Nimbus bereits zutrifft).

Z. B. wird man den Begriff “Kaffee” nicht schützen lassen können.

Hi,

bleibt mal alle ganz ruhig, wer hier etwas zittern darf ist Petra und ich wegen der Schadenersatzforderung. Naja, ich erzähle hier mal nicht zu viel denn ich möchte mich ja mit dem Inhaber der Rechte gütig einigen!

Natürlich dürft Ihr weiterhin die Nimbus Sachen nutzen und ich denke, auch der Ersatzteilnachschub wird kein Problem. Vielleicht steht dann halt einfach kein Nimbus mehr drauf …

Ich werde in Zukunft natürlich ähnlich Produkte anbieten. Submin ist mir auch schon in den Sinn gekommen :wink:

Egal unter welchen Name, der Name wird geschütz :slight_smile:

Der Name Nimbus ist übrigen schon seit 1998 oder so geschützt. Das macht natürlich nur Sinn in der selben Klasse. Also ein Sofa Hersteller der sein Sofa Nimbus nennt und schützen hat lassen kann nicht gegen mich klagen. Aber im Bereich Zweirad (Sauerei ausgerechnet ZWEIrad) …

Derjenige ist im Recht, fair oder nicht fair …
Recht ist in Deutschland viel Auslegungssache. Wenn ein Richter sagt ein Einrad ist wie ein Fahrad dann hätte ich bei einem Rechtstreit Pech. Wenn der Richter sagt es ist eine andere Klasse, nämlich Spielzeug dann hätte ich wohl Glück. Naja, wenn ich mir die 36er so ansehe dann ist as aber wirklich kein Spielzeug sondern ein Fortbewegungsmittel …

Cheers

Roland

Da hast du schon recht, aber es kann Jahre dauern bis du auch wirklich recht bekommst
siehe:
Ferrero wollte KINDER schützen lassen
oder Ferrero bekommt Kinder.at nicht
Es wird halt immer wieder versucht und das kann schön teuer werden.

Charly

Na und wenn der Richter sagt, Einradfahren grenzt an Hexerei, dann gibts ärger mit der reichsten Schriftstellerin und ihrem Verlag, weil die sind auch nicht zimperlich, wenns ums Klagen und Abmahnen geht :frowning:

Charly

Also bei der Bahn ist ein Einrad ein Tragegepäck und kein Fortbewegungsmittel. So bis zu 2 Einräder werden als Tragegepäck akzeptiert. Deshalb muss man für ein Fahrrad zahlen und für ein Einrad nicht.

Ein Mädel von uns hatte zwei Einräder in der U-Bahn dabei und darauf hin meinte der Kontrolleur, das sei dann aber ein Zweirad :slight_smile: Er hat sie dann ziehen lassen. Vielleicht hätte sie den Kontrolleur das 2x Einrad = Zweirad es ja mal testen lassen …

Also, bei “der Bahn” ist es aber gut, wenn man das Tragegepäck auch als Ersatz-Fortbewegungsmittel nutzen kann…falls die Bahn nicht kommt, da ist od. fährt :smiley:

@wendino: Muss man Namensrechte auf Länder bezogen anmelden wie bei Patenten oder gilt das Weltweit?

Danke für das Statement.
Für den anstehenden Rechtsstreit drücke ich euch die Daumen, dass es glimpflich ausgeht.

vlG
Uli

haha, wie recht du hast.
Leider wisssen nicht alle kontrolleure über diese reglung bescheid. (einrad ist kein fahrrad)
letztens wollte jemand dass ich 40 € zahle :astonished:

Ha, der Dackel von meinem Schwiegervater ist auch mal Handgepäck und mal kostenpflichtiger Tiertransport :thinking: Weiß der Geier…
uuups…OT