erste anzeige

fahrradsammlung

also wenn das in holland so wäre käme es mir nicht ganz so seltsam vor:p

Ja, so sehe ich das auch. Am Ende von Punkt c) steht sogar explizit ein “oder”. Ich gehe davon aus, daß auch die anderen Zeilen jeweils mit “oder” verknüpft sind. Alles andere würde auch keinen Sinn machen, weil sich die Punkte teilweise gegenseitig ausschließen.
So machts allerdings auch keinen Sinn, weil dann z.B. ein Düsenjet, der zusätzlich eine Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Räder hat, ein Fahrrad wäre.

Und eine komplexe Mechanik wie etwa eine Schlumpfnabe ist sicher nicht vorgeschrieben, weil sonst auch normale Fahrräder ohne Schaltung ausgeschlossen wären.

Wenn du damit auf dem Fahrradweg schneller als 5km/h vorwärts kommst … :astonished:

unter §2 begriffsbestimmungen steht:

“19.
Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte.”

scheint einem einrad nicht zu wiedersprechen - höchstens bei munis die ja "vorwiegend zur verwendung außerhalb der fahrbahn " geschaffen sind könnte es damit ebenso wie bei tretbooten eng werden…

die 5km/h würde ich einen schönen pass runter schon reissen, wird dann halt kniffelig in den kehren :astonished:

also ich hab den § 2 Abs. 1 Z 22 („Fahrrad“) selbst von der Polizeistation in der Kandlgasse (1070 wien) kopiert bekommen(nein nicht die polizeistation hat mir den absatz kopiert sondern der kopierer). Der ist also leider wirklich so wie er ist.

Kurz zusammen gefasst :

ein einrad ist kein fahrzeug(weil blöde argumente die für ein einrad nicht zutreffen).
Ein fahrrad ist ein fahrzeug.
Das Teil mit dem ich fahre ist ein fahrzeug.
Dieses Fahrzeug entspricht den bedingungen für ein fahrrad.
logischer schluss: strafe zahlen weil ich unerlaubter weise mit einem fahrrad auf dem gehsteig gefahren bin.

Problem: Ich hab dann trotzdem keine offizielle bestätigung dass ich als fahrrad gelte.

Ein Einrad ist kein Fahrzeug.
Das Teil mit dem du fährst ist ein Fahrzeug.

Einzig mögliche Schlußfolgerung: Das Teil mit dem du fährst ist kein Einrad.

Und in §2 Abs. 1 Z 22 steht nichts über Einräder. Das steht nur in diesen informellen Erläuterungen deren Herkunft unklar ist.

mach mal n pic und poste selbiges hier :thinking:

ok ich hab jetzt herausgefunden dass besagter absatz eine erkenntnis und nicht direkt ein paragraph ist - aber es gilt.

Du sprichst in Rätseln :thinking:

Hallo ich bin gerede über diesen Tread gestolpert.
Wende dich an eine Verkehrsfachschule in der Fahrlehrer ausgebildet werden,
dort an den Leiter der Einrichtung. Für diese Fresser von Gesetzestexten ist es ein gefundenes Fressen. Ich bin selbst Fahrlehrer in Deutschland, wir haben hier solche Themen auch schon durchgesprochen. Der hiesige Leiter der Verkehrsfachschule war immer daran interessiert Fehler von Ordnungshütern entgegen zu arbeiten.

Ich halte mich an einer Verkehrsverbottafel mit dem Hocheinrad fest, ein Polizeiauto kommt mir entgegen und haltet an:
P: Fahre nur hier auf den Fusswegen.
Ich: Okei
P:Sonst ist es gefährlich wenn du fällst.
Ich: Ja
P: Hast du es im Griff mit fahren?
Ich: Ja sicher!
P:Chapeau!
Die Polizisten sind weg gefahren, ich ebenfalls und ich hoffe sie haben mich auch noch im Rückspiegel weg fahren sehen. =)

ich hab gedacht entzwischen würden die das ignoriert haben…denste…

heute hab ich wieder aufs neue den selben text mit anderer nicht sinnvoller begründung geschickt bekommen…dass das denen nicht zu dumm ist…

genaueres eventuell später heute bin ich müde.

Meine Interpretation der österreichischen StVO (Straßenverkehrsordnung) bezüglich Einrad:

LG AXXI

Hallo Ivo,

bin heute zufällig über diesen Thread gestolpert.
Wie ist das denn weitergegangen, oder wenn Du das nicht alles hier ausbreiten möchtest, wie ist es letztendlich ausgegangen?

Gruß Peter

ausgegangen ist es damit dass ichs gezahlt hab weils mir irgendwann zu blöd wurde.

schade

Schade, das tut mir leid für Dich!
Fährst Du denn jetzt anders als früher, schiebst Du z.B. auf Gehwegen?

Gruß Peter

zum zeitpunkt der anzeige hatte ich das 36" noch nicht so lange, aber vom fahrverhalten hab ich nichts geändert.

Dann wünsche ich Dir viel Glück, dass es bei einer einmalige Zahlung bleibt.

Hier in Heidelberg und Umgebung hatte ich so ca. 100 Begegnungen mit der Polizei (Zeitraum ca. 2 Jahre - km im öffentlichen Straßenverkehr vielleicht so 1000). Bis auf 3 Ausnahmen, zu denen ich noch komme, wollten die nie 'was von mir egal, ob ich auf der Straße, auf dem Radweg oder auf dem Gehweg gefahren bin jeweils mit dem 36er.

Einmal bin ich bei Dunkelheit auf dem Gehweg neben einer sehr befahrenen Hauptverkehrsstraße gefahren. Da stellte sich ein Polizist mir so unfreundlich in den Weg, dass ich abspringen musste. Es folgte dann eine freundliche Auseinandersetzung unserer unterschiedlichen Rechtsansichten, in der er immer unsicherer wurde aber souverän genung war, dies auch zuzugeben. Und es endete damit, dass er mich weiter auf dem Gehweg fahren ließ.

Das zweite Mal war ich mit sixtyplus unterwegs und sah zwei Polizisten im Einsatz, die mir so halb den Rücken zuwanden, also mich (noch) nicht sehen konnten. Bin dann etwas schräg aber noch knapp im Bereich des Zebrastreifens über die Straße gefahren um dann direkt im Anschluss eine weitere Straße zu überqueren, dann wäre ich auf dem Radweg gewesen, zwar falsche Richtung, aber das wäre mir egal gewesen, weil massig Platz, kein Radverkehr und alles übersichtlich. Aber soweit kam es nicht, denn ich wurde sehr sehr unfreudlich von einem der beiden regelrecht angemotzt.
In etwa: SOFORT ABSTEIGEN !!! , das ist hier eine öffentliche Straße, die Sie überqueren. Mit Ihrem Einrad dürfen Sie allenfalls auf dem Gehweg fahren. Auf meinem schwachen Einwand hin, dass es ja hier keinen Gehweg gibt, mit dem ich die Straße überqueren kann, deshalb sei ich ja auch auch dem Zebrastreifen gefahren, meinte er nur trocken das sei nicht sein Problem bzw. das der Polizei und erklärte mir nochmal ausführlich, dass mein Einrad straßenverkehrsrechtlich ein Spiel- und Spaßgerät ist und ich damit nur auf dem Geweg und auf öffentlichen Plätzen fahren darf.
War wirklich witzig, dass der sich so gut auskannte, er war im Tonfall allerdings sehr sehr unfreundlich, war fast ein Bellen, aber mit ‘ner Anzeige hat er nicht gedroht, hat auch nichts gekostet. Hab’ mich letztendlich einsichtig gezeigt, ca. 20 m geschoben bis ich außer Sichtweite war und bin dann weiter gefahren.

Das dritte Mal bin ich auf dem sehr breiten Gehweg einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße gefahren. Gehweg war mittelmäßig von Fußgängern frequentiert, sodass ich langsam und Slalom gefahren bin. Da kamen mir zwei Polizisten auf dem Gehweg entgegen und als ich keine Anstalten machten freiwillig abzusteigen, haben sie sich direkt vor mir an einer Engstelle so aufgebaut, dass ich abspringen musste.
Einer sagte dann sinngemäß so etwa, Sie sehen doch sicher ein, dass es hier zu eng ist zum Fahren - bitte schieben Sie hier! Aber sehr freundlich und umgänglich!
Mir lag ja auf der Zunge zu erwidern, dass zum Glück sich fast niemand so fett macht wie die beiden es getan haben und dass dann ja genügend Platz für alle ist. Aber ich hab’ mein Lästermaul gehalten, ca. 20m geschoben, geschaut, dass sie mir nicht gefolgt sind und bin weitergefahren.

Gruß Peter

Gruß Peter

Ich hab wegen IVO mit einem befreundeten Polizisten geredet und er hat gemeint: “Dein Freund hätte nicht zurückreden sollen, sondern 20m schieben und dann hätte er eh weiter fahren können”.
Also Deine reaktionen waren genau das, was sich Polizisten in so einem Fall wünschen :stuck_out_tongue:

ok - seit der anzeige hat sich doch ein bisl was geändert:

Ich hab eingesehen dass ich am gehsteig nichts verloren hab weil ich ein fahhrad bin. (außerdem auch nicht auf der straße weil ich keine klingel und keine felgenrückstraler hab, aber das ist eine andere geschichte)

auch mein fahrverhalten hat sich geändert…auf der straße nehm ich weniger rücksicht auf dem gehsteig mehr.