Deutsche bahn beförderungsbedingungen für einräder

Ja ja… lang ist’s her … :roll_eyes:

Charlie.Oldie, welche Maße hat denn Deine Tasche? Die finde ich im Internet leider nicht…

Danke!

Muss ich erst abmessen. Ein 28" Einrad passt aber bequem rein

Wenn’s nicht zu viel Aufwand ist, gern, zum Vergleich mit ähnlichen Taschen im Internet. Danke!!

Meine Erfahrung nach 2x Nachtzug: Verpackt* interessierte das Einrad niemanden, auch nicht den Schaffner in Basel, neben dem ich einstieg und der mir dann nett meine Reisetasche anreichte. Allerdings hatte ich großes Glück mit nicht vollbelegten 6er-Abteilen bzw. Mitreisenden mit wenig Gepäck. Ich vermute, es würde auch sonst “irgendwie” gehen… aber weiß es (noch?) nicht.

  • Zum “Verpacken” habe ich nur die Sattelstange rausgezogen, ein Seil durch die Gabel gezogen (um die Schlinge am andern Ende zum Tragen über die Schulter zu nehmen)… & das Einrad dann in einen Müllsack gesteckt, den ich um den Schaft der Gabel zugebunden habe. Das Einrad hatte ich vorher mit einem Fahrradschloß abgeschlossen, um die Pedale ruhigzustellen (ein Stück Seil hätte auch gereicht, aber ich hatte eh das Schloß dabei); über das eine Pedal hatte ich meinen Fahrradhelm gestülpt, das andere Pedal hingegen fand ziemlich schnell und unverkennbar den Weg aus dem Müllsack in die Freiheit, so daß der interessierte Beobachter sehr wohl sah, daß ich etwas Fahrradartiges transportierte. Der Sattel mit Stange reiste in der Reisetasche.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (aus der aktuellen Fassung - gültig ab 14.12.2014 - Anmerkung: Stand auch vorher schon so drin):

8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.

Baden-Württemberg: Fahrrad in DB = zweirädrig

(…) Eine deutliche Verbesserung für die Fahrgäste ist die Einführung der einheitlichen kostenlosen Fahrradmitnahme. Ab dem 30. April 2017 können Fahrgäste außerhalb der Hauptverkehrszeit an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig und landesweit je ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Bis dahin werden die Mitnahmekapazitäten für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder deutlich ausgeweitet.

Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder sowie Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können dann auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (z. B. Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden. Allerdings haben Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder weiterhin Vorrang. (…)

Ich habe es auch schon im Fernbus mitgenommen ,nur in einem 240 Liter Müllbeutel 24", da hatte ich keine Probleme. Wenn ich mal mit der Bahn fahre ,dann hülle ich mein Muni in den Müllsack und so mit hatte ich noch keine Probleme gehabt.